Landwirtschaftliche Pachtflächen der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 27.06.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zur Diskussion steht der zukünftige Umgang und die Vergabe für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und mögliche Vergabekriterien.
Hierzu gibt es einen aktuellen Sachstand zu der Pachtfläche am Riedfeld.

Sitzungsverlauf

Hr. Spengler erläutert einleitend den Sachstand zu einer gemeindlich landwirtschaftlichen Fläche am Riedfeld, wo sich die Anwohner über die Arbeitsweise des aktuellen Pächters beschwert haben. Als Folge gab es Überlegungen eine Vergaberichtlinie einzuführen, die besagt dass gemeindliche landwirtschaftliche Flächen nur an Landwirte, die einen ökologischen Landbau betreiben, verpachtet werden soll. 

Fr. Rogorsch präsentiert hierzu eine Übersicht gemeindlicher Grünflächen unter Angabe deren Verortung und Größe. Ausgenommen wurden Ausgleichsflächen, Grünrandstreifen und Flächen, für die eine Umwandlung in Bauland vorgesehen ist. 

Hr. Kögel merkt hierzu an, dass eine Vergaberichtlinie nur für Flächen, die in etwa 0,5 ha oder größer sind, gültig seien sollte.

Hr. Rathert wendet ein, dass auch die Flächen kleiner 0,5 ha relevant seien, da sonst nur ein Drittel der gemeindeeigene landwirtschaftliche Pachtflächen von der Vorgabe betroffen wären. Das Ziel der Gemeinde sollte sein alle Flächen zu berücksichtigen, um einen möglichst hohen Beitrag für das Landesprogramm „BioRegio 2030“ zu leisten.

Hr. Dameris gibt an, dass weitere Kriterien bei der Vergabe berücksichtigt werden sollten. So hatte Hr. Wagner bereits in der letzten Sitzung vom 14.03.23 angegeben, dass auch einheimische Landwirte bei der Vergabe bevorzugt werden sollten. Hr. Gentz fügt dem hinzu, dass die Einstufung als einheimischer Landwirt nicht an den Gemeindegrenzen festgemacht werden sollte. 

Hr. Wagner merkt an, dass er der Einführung einer Vergaberichtlinie kritisch gegenübersteht. Anstatt einer Richtlinie sollte bei der Vergabe eines Pachtvertrages der zuständige Ausschuss den ökologischen Landbau mitberücksichtigen. Des Weiteren ist im Entwurf der Richtlinie die Vorgabe, dass die Pachtdauer an die Laufzeit des Zertifikates gekoppelt ist nicht praktikabel, da die Zertifikate jährlich erneuert werden müssen. 

Hr. Spengler gibt hierzu an, dass die Verwaltung sich dieser Problematik bewusst ist. Es wird bereits eine Fläche zur ökologischen Bewirtschaftung verpachtet, mit längerer Laufzeit als sonst üblich. 

Bezüglich der Problematik am Riedfeld gibt Hr. Wagner an, dass ein Kritikpunkt der Anwohner das frühmorgendliche Befahren des Ackers war. Dies sei aber eine durchaus praxisübliche Bewirtschaftungsform und sollte dem Landwirt nicht zur Last getragen werden. Der betroffene Landwirt hätte auch signalisiert, dass er bereit wäre die Bewirtschaftung zu ändern um seinen Pachtvertrag verlängern zu können. Die Verwaltung wird mit dem Landwirt das Gespräch suchen und will Hr. Wagner aufgrund seiner Fachkenntnisse mit einbeziehen.

Die Verwaltung soll mit den Pächtern der Flächen von 0,5 ha oder größer das Gespräch suchen, um über die aktuelle Bewirtschaftungsform zu sprechen und herauszufinden, ob eine Bereitschaft besteht die Flächen zukünftig ökologisch zu bewirtschaften. 
Den Mitgliedern des Umwelt- und Energieausschusses wird die tabellarische Übersicht der Flächen zur Verfügung gestellt, mit der Information wer sie aktuell gepachtet hat sowie ein Luftbild der jeweiligen Flächen. 

Datenstand vom 05.09.2023 16:08 Uhr