Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BRK-Kombigebäude Seefeld“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wurde bereits geändert (10. Änderung – Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße).
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen zweigeschossigen Gebäudes für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld. Dort soll die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“) sowie ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes und die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) untergebracht werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss die mit der Hauptnutzung verbundenen Aufenthalts-, Schulungs-, Lager- und Technikräume entstehen. Im Obergeschoss ist die Errichtung von insgesamt sieben BRK-Dienstwohnungen geplant. Nähere Regelungen hierzu werden auf Ebene des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages getroffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 24.01.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.05.2023 bis zum 20.06.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.05.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20.06.2023 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen.
Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschränkt sich die Möglichkeit der erneuten Stellungnahme auf die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sowie deren möglichen Auswirkungen. Zudem soll die Dauer der Veröffentlichungsfrist und die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt werden.
Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 25.07.2023 sind farblich markiert.
Beschluss 1
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 25.07.2023). Die Abwägung vom 25.07.2023 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 3
3. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 25.07.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.07.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 4
4. Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Veröffentlichungsdauer durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 5
5. Sollte die Realisierung aufgrund von Entscheidungen, die die Gemeinde Seefeld nicht zu vertreten hat, scheitern, wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, die bis dahin entstandenen verwaltungsinternen Planungskosten zu prüfen und dem Vorhabenträger in Rechnung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 12.10.2023 11:53 Uhr