Einführung eines Kriterienkatalogs für ökologisches Bauen in der Gemeinde Seefeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Umwelt- und Energieausschuss hat sich mit dem Thema ökologisches Bauen auseinandergesetzt. Es wurde ein Arbeitskreis gebildet, welcher einen Kriterienkatalog für ökologisches Bauen in der Gemeinde Seefeld erarbeitet hat. Der Katalog enthält allgemeingültige Vorgaben zum nachhaltigen Bauen und soll helfen, zukünftig im Bereich „Bauen und Wohnen“ Ressourcen einzusparen und Emissionen zu mindern.
In Kommunen wie der Stadt Starnberg und der Stadt München gibt es bereits einen Kriterienkatalog für ökologisches Bauen. Für den hier zur Abstimmung stehenden Kriterienkatalog diente der Katalog der Stadt Starnberg als Vorbild.
Für alle Baumaßnahmen (Neubau und Sanierung) auf Grundstücken der Gemeinde ist der Katalog verbindlich anzuwenden. Bei Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks hat sich der Käufer ebenfalls an den Kriterienkatalog zu halten. Privaten Bauträger soll der Katalog als unverbindliche Empfehlung mitgegeben werden, um diese auf die Thematik aufmerksam zu machen.
Der Umwelt- und Energieausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 einstimmig entschieden, dass die Einführung eines Kriterienkatalogs für ökologisches Bauen in der Gemeinde dem Gemeinderat empfohlen wird.
Gemäß SeeKU, steht der Katalog nicht in Konflikt mit der bereits geplanten Bebauung in der Spitzstraße.
Sitzungsverlauf
Das Gremium diskutiert, ob der Kriterienkatalog für die Gemeinde und bei Grundstücksverkäufen von der Gemeinde an Dritte aufgrund möglicher Nachteile für eigene Vorhaben tatsächlich für verbindlich anwendbar erklärt werden solle oder nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zum 01.01.2024 die Einführung des vom Arbeitskreis Klimaanpassung entworfenen Kriterienkatalogs für ökologisches Bauen, in der aktuellen Fassung vom 25.07.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
Datenstand vom 12.10.2023 11:53 Uhr