Antrag der Fraktion Grüne/BI Eichenallee - Verbreiterung Gehweg Hauptstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Den Antrag der Fraktion Grüne/BI Eichenallee zur Verbreiterung des Gehweges in der Hauptstraße auf Höhe der Hausnummern 37 und 39 auf eine Breite von 2,50 m hat die Verwaltung geprüft und nimmt wie folgt Stellung:

  1. Ein Ausbau sollte in jedem Fall zwischen Hubertus- und Steebstraße geschehen und nicht nur auf die Hausnummern 37 und 39 begrenzt sein.

  1. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Stand 12/08) schließt sich den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen hinsichtlich der Breite von Gehwegen mit 2,5 m an, gibt aber auch eine Mindestfahrbahnbreite für die „Dörfliche Hauptstraße mit ÖPNV“ von 6,5 m vor. Optional könnte man die Breite auf 6,0 m reduzieren, da der ÖPNV in der Hauptstraße nur in einer Richtung verkehrt und der maßgebliche Begegnungsfall LKW/Bus mit dieser Breite auskommen sollte.

  1. Nach der RASt 06 ergibt sich eine Gesamtbreite von (2x 2,5 m + 6,5 m =) 11,5 m (11,0 m in Falle der Reduzierung). Im besagten Abschnitt der Hauptstraße stehen Breiten von 9,56 m und 10,77 m zur Verfügung, für die Planung maßgebend sind also 9,56 m. Abzüglich der Fahrbahnbreite verbleibt für die beiden Gehwege eine Gesamtbreite von 3,05 m (3,55 m). Wenn nun der Gehweg auf der Südseite 2,5 m breit hergestellt würde, blieben auf der Nordseite nur 0,55 m (1,05 m) übrig, wodurch für die Sicherheit der Fußgänger nicht wirklich ein Gewinn erzielt wäre.

  1. Durch die Umgestaltung der Hauptstraße mit breiterem Gehweg ist Parken/Halten in diesem Abschnitt nicht mehr möglich und muss entsprechend beschildert werden. Es entfallen mindestens neun Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand.

Alternativer Vorschlag der Verwaltung:

  1. Wenn die Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger durch eine Umgestaltung dieses Abschnittes gewünscht wird, schlägt die Verwaltung vor, dass die nach Abzug der Fahrbahnbreite verbleibende Breite auf beide Seiten aufgeteilt wird. Die Aufteilung sollte dann so erfolgen, dass im Bereich der Bushaltestelle ein barrierefreier Ausbau möglich ist, 1,80 m (2,0 m) auf der Süd- und 1,25 (1,55 m) auf der Nordseite. Im weiteren Verlauf erfolgt die Aufteilung dann annähernd hälftig, 1,50 m / 1,55 m (1,70 m / 1,75 m). 

  1. Auch bei dieser Alternative entfallen alle Parkmöglichkeiten in diesem Abschnitt (s. 4.).   

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für eine Umgestaltung des Abschnittes der Hauptstraße zwischen Hubertus- und Steebstraße mit der Anlage eines breiteren, beidseitigen Gehweges und einer barrierefreien Bushaltestelle, ggfs. mit Witterungsschutz, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für eine Umgestaltung des Abschnittes der Hauptstraße zwischen Hubertus- und Steebstraße mit der Anlage eines breiteren Gehweges einseitig auf der Südseite und einer barrierefreien Bushaltestelle, ggfs. mit Witterungsschutz, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und Kontakt mit den Eigentümern des Apothekengebäudes aufzunehmen, um die weiter Nutzung in Erfahrung zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Fahrbahnbreite für diesen Abschnitt wird mit mindestens 6,50 m festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2023 12:54 Uhr