Gemeinde Andechs: BP Nr. 45 „Südl. der Starnberger Str. (St 2067) im Gemeindeteil Erling“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von drei Wohngebäuden im Bereich südlich der Starnberger Straße im Gemeindeteil Erling und deren städtebauliche zufriedenstellende Einfügung in die umgebende Bestandsbebauung.
Mit Schreiben vom 04.08.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung gebeten, da der Entwurf nach Durchführung der Auslegung nochmals geändert wurde.
Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Gemeinde Andechs: BP Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.
Mit Schreiben vom 04.08.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten, nachdem nochmals Änderungen in der Planung vorgenommen wurden.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Gemeinde Inning: Einbeziehungssatzung „Bachern – Fischerstraße 18“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 17.01.2023 beschlossen, für das Grundstück Flur Nr. 398/4, Gemarkung Buch, die Einbeziehungssatzung „Bachern – Fischerstraße 18“ zu erlassen.
Ziel der Einbeziehungssatzung ist eine städtebauliche Einbeziehung des gegenwärtig als Außenbereichsfläche deklarierten Grundstücks Flur Nr. 398/4, Gemarkung Buch (Fischerstr. 18). Damit soll eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Nutzung in Anlehnung an den bereits in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen baulichen Bestand gesichert werden.
Mit Schreiben vom 06.09.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen und Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.