2. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 07.11.2022 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke Flur Nrn. 402/26, 402/27 und 402/28, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, sollen durch das SeefeldBau Kommunalunternehmen mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden, um insbesondere Seefelder Bürgerinnen und Bürgern sowie hier Arbeitenden ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum machen zu können. Für die Umsetzung der in der Sitzung am 25.04.2023 beschlossenen Bebauungsvariante muss der bestehende Bebauungsplan „Spitzstraße“ angepasst werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 23.05.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 12.06.2023 bis zum 14.07.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.06.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 14.07.2023 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss 1

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.10.2023). Die Abwägung vom 17.10.2023 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Dreyer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Dreyer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt .die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(auf Antrag namentlicher Vermerk der Gegenstimme: Petra Gum) (ohne GR Dreyer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 4

Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2023 13:08 Uhr