Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2020 erfolgte in der Zeit vom 18.01.2023 bis 26.09.2023.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 26.09.2023 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Herr Gentz stellt eine vorbildliche Rechnungsführung und Buchhaltung fest, dankt der Finanzverwaltung und gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Feststellungen der Rechnungsprüfung.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2020 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2020 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Ersten Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

Datenstand vom 09.11.2023 13:08 Uhr