Einbeziehungssatzung "Hochstadter Straße, Flur Nr. 291", Gemarkung Unering; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 291 möchte das sanierungsbedürftige Wohnhaus Hochstadter Str. 15 renovieren und nach Westen hin um einen Anbau erweitern. Ein bereits Ende 2022 gestellter Bauantrag wurde vom Bauausschuss zwar befürwortet, jedoch vom Landratsamt aufgrund teilweiser Außenbereichslage als nicht genehmigungsfähig beurteilt.

Um eine Genehmigungsfähigkeit zu erzielen, hat der Grundstückseigentümer die Aufstellung einer städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB beantragt. Zugleich wurde eine Anfrage zur Eröffnung eines zweiten Baufeldes nördlich (alternativ westlich) des Bestandsgebäudes gestellt. Im Zuge diverser Vorberatungen hat der Gemeinderat grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert, eine hierfür erforderliche Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. 

Das Vorhaben wurde einer Vorprüfung gemäß eines von Verwaltung und Gemeinderat neu entwickelten Kriterienkatalogs für Ortsabrundungen unterzogen. Dieser Kriterienkatalog soll dem Gemeinderat zukünftig als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe bei entsprechenden Anfragen zur Ortsabrundung/Nachverdichtung dienen. 

Darüber hinaus fand bereits eine Vorabstimmung mit dem Kreisbauamt und der Unteren Immissionsschutzbehörde statt. 

Das Ergebnis der Vorprüfung und der Vorabstimmung mit dem Landratsamt ist der Anlage „Vorprüfung gemäß Kriterienkatalog“ zu entnehmen. Demzufolge kann die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bestandsbereich (rot umrandet) und ggf. auch für den westlich anschließenden Erweiterungsbereichs (blau umrandet) als grundsätzlich geeignet bzw. möglich bewertet werden. 

Für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB heranzuziehen. 

Die Planungskosten sowie möglicherweise anfallende Gutachterkosten müssen vom Antragsteller (=Grundstückseigentümer) getragen werden. Entsprechende verbindliche Regelungen hierzu werden in einem separaten städtebaulichen Vertrag geschlossen.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Dennis Weber stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Josef Wastian, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, für einen Teilbereich des Grundstücks Flur Nr. 291, Gemarkung Unering, die Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. Der Teilbereich umfasst die in der Anlage „Vorprüfung gemäß Kriterienkatalog“ rot und blau umrandeten Flächen (Bestandsbereich + westliche Erweiterungsfläche). 
Entlang der Hochstadter Straße soll im Zuge des Verfahrens ein straßenbegleitender Gehweg gesichert werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, für einen Teilbereich des Grundstücks Flur Nr. 291, Gemarkung Unering, die Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. Der Teilbereich umfasst die in der Anlage „Vorprüfung gemäß Kriterienkatalog“ rot umrandeten Flächen (Bestandsbereich). 
Entlang der Hochstadter Straße soll im Zuge des Verfahrens ein straßenbegleitender Gehweg gesichert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. zum Immissionsschutz) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten sowie zur Sicherung eines straßenbegleitenden Gehwegs entlang der Hochstadter Straße abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2023 10:02 Uhr