Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen.
Mit der Bebauungsplanaufstellung soll der bisher für den Bereich Wörthseestraße heranzuziehende Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998 für den nördlichen Teilabschnitt neu aufgestellt bzw. ersetzt werden, da dieser infolge eines Rechtstreits vom Bayerischen Verwaltungsgericht München für rechtsunwirksam erklärt wurde. Für den südlichen Teilabschnitt wird der separate Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufgestellt.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die genehmigte Bebauung im Bestand zu sichern und unverhältnismäßige Nachverdichtungstendenzen im Bereich der Wörthseestraße und des Wörthseeufers zu unterbinden. Baurechtsmehrungen sollen nur dort in möglichst untergeordnetem Maße zugelassen werden, wo es aus Gleichbehandlungs- und Rechtssicherheitsgründen erforderlich erscheint und wo eine dem sensiblen Uferbereich angepasste und maßvolle bauliche Weiterentwicklung sichergestellt werden kann.
Aufbauend auf eine umfassende Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung wurde vom beauftragten Planungsbüro ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der in heutiger Sitzung vorgestellt wird.
Sitzungsverlauf
Frau Gerlach vom Planungsbüro Dragomir erläutert das bisherige Vorgehen und stellt die Planungsziele sowie die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes vor. Einige Detailfragen aus dem Gremium werden geklärt.
Im Zuge des weiteren Verfahrens soll geprüft werden, ob eine Festsetzung zum vollständigen oder teilweisen Ausschluss von Photovoltaikmodulen in aufgeständerter Form ergänzt werden soll.
Beschluss 1
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ in der Fassung vom 05.12.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.01.2024 15:01 Uhr