Aufgrund eines Rechtstreits wurde der bisher im Bereich der Wörthseestraße heranzuziehende Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998 vom Bayerischen Verwaltungsgericht für rechtsunwirksam erklärt. Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, die Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Nord“ und „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen, um den alten Bebauungsplan in zwei getrennten Teilbereichen vollständig neu aufzustellen bzw. zu ersetzen.
Im Zuge der Aufstellung der beiden neuen Bebauungspläne hat sich herausgestellt, dass auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden muss. Bereits im Bestand weist der Flächennutzungsplan gewisse Abweichungen im Vergleich zur tatsächlich vorhandenen Nutzung auf (z.B. Grünflächen im Bereich von Bau- und Erschließungsflächen, fehlende Waldflächen). Zugleich sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Teilbereiche als Wochenendhausgebiete dargestellt, die zukünftig als reine Wohngebiete festgesetzt werden sollen.
Damit die neu aufzustellenden Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können und um die bereits im Bestand vorhandenen Abweichungen zu bereinigen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden (21. Änderung).
Der Änderungsbereich setzt sich aus zwei Teilbereichen (Nord und Süd) zusammen und umfasst folgende Grundstücke, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee (siehe Anlage „Änderungsbereich“):
Teilbereich Nord:
468/19, 470/19, 470/20, 470/23, 470/24, 470/25, 470/26, 470/27, 470/28, 470/29, 470/33, 470/35, 470/36, 470/37, 470/38, 470/39, 470/42 (Teilfläche), 470/45, 470/61, 470/103 (Teilfläche), 915, 916, 917, 918, 919, 922, 923, 924, 925, 926, 927/1, 927/2, 927/4, 927/5, 927/6, 927/7, 927/8, 927/9, 927/10, 927/11, 927/12, 927/13, 927/14, 927/15 und 927/17
Teilbereich Süd:
468 (Teilfläche), 470/4, 470/5, 470/6, 470/7, 470/8, 470/9, 470/10, 470/11, 470/14, 470/15, 470/16, 470/22, 470/30, 470/31, 470/40, 470/41, 470/47, 470/63, 470/71, 470/119, 908, 909, 910, 911 und 913