1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering"; Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB durchzuführen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der größtenteils noch unbebauten Flächen zwischen Günteringer Straße und Hochleiten, um dort eine städtebaulich geeignete und ortsbildverträgliche Nachverdichtung mit sinnvoller Parzellierung und überwiegend autofreier innerer Erschließung sicherstellen zu können. 

Das der Planung zugrundeliegende Bebauungskonzept wurde mehrfach im Gremium vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 06.12.2022 gebilligt. Darauf aufbauend wurden auch seitens der Grundstückseigentümer und späteren Bauherren die Objektplanungen konkretisiert und an das Bebauungskonzept angepasst. 

Aufbauend auf dem Bebauungskonzept sowie auf den Ergebnissen der Abstimmung mit den Grundstückseigentümern wurde ein Vorabzug des Bebauungsplanentwurfs erstellt, das dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt wird. Im Anschluss daran kann der Bebauungsplanentwurf ausgefertigt und die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.   

Sitzungsverlauf

Die aktuelle Fassung des Bebauungskonzeptes sowie der Vorabzug des Bebauungsplanentwurfes werden von der Verwaltung vorgestellt. 

Vereinzelt werden im Gremium Bedenken hinsichtlich der Anzahl der Wohnungen und einer damit befürchteten Überlastung des Gebietes v.a. in Bezug auf verkehrliche Belange geäußert. Die Ausstattung mit ausreichend Stellplatzflächen auch im oberirdischen Bereich wird mehrheitlich als erforderlich betrachtet, wobei dies durch die Festsetzung, dass oberirdische Stellplätze allgemein im Plangebiet zulässig sind, sichergestellt werden kann. Die Anzahl der in der Tiefgarage verorteten Stellplätze soll außerdem so weit als möglich ausgebaut werden. 

Es wird die Errichtung eines Spielplatzes durch den Vorhabenträger gefordert. Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung ist dies ohnehin aufgrund der Größe des Vorhabens erforderlich und muss im Zuge des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. 

Da mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine deutliche Erhöhung des Baurechts einhergeht, sollen weitere städtebauliche und gesellschaftsfördernde Maßnahmen geprüft werden, an denen sich der Vorhabenträger beteiligen kann.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorabzug des Bebauungsplanentwurfs. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) in der Fassung vom 05.12.2023 auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.01.2024 15:01 Uhr