4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll die bislang nicht bestehende planungsrechtliche Möglichkeit eröffnet werden, im Bereich Am Oberfeld 8 eine dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnete Wohnung (Betriebsleiterwohnung) innerhalb des Gebäudebestandes unterbringen zu können.  

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 20.06.2023 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 20.10.2023 bis zum 14.11.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.10.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 14.11.2023 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss 1

Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 05.12.2023). Die Abwägung vom 05.12.2023 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 05.12.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2024 15:01 Uhr