Erneuerung der Bahnunterführung Grundberg - Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB AG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung im Anschluss an die Sitzung vom 19.09.2023 erneut Kontakt mit der Deutschen Bahn AG (DB) aufgenommen, um die aufgekommenen Fragen zu klären.

Am vergangenen Donnerstag kam ein Gesprächstermin zustande, an dem auch die Rechts-abteilung der DB teilgenommen hat und das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) erläutert hat:

Das EKrG ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Eisenbahn und Straßenbaulastträger gemäß derer beide Parteien prüfen müssen, ob ihre Verkehrsanlagen den geltenden Vorschriften entsprechen. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) geht in diesem Zusammenhang stringent davon aus, dass die Vorschriften für alle Straßen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m fordern und in Folge dessen der Straßenbaulastträger ein Verlangen äußern muss, wenn dies wie in unserem Fall nicht gegeben ist.
 
Wenn der Straßenbaulastträger das Verlangen nicht äußern will, ist dies dem EBA gegenüber zu begründen oder die (Orts-)Straße umzuwidmen, z.B. zum Rad- und Fußweg.

In diesem Fall stellt die Deutsche Bahn die Überführung wie im Bestand vorhanden wieder her und ändert nichts. Sollte der Straßenbaulastträger zu einem späteren Zeitpunkt das Verlangen äußern, die Durchfahrtshöhe /-breite ändern zu wollen, hat er sämtliche Kosten, auch die der Bahn, dafür zu tragen.

Die DB hat im Gespräch hinsichtlich der Kosten nochmals darauf verwiesen, dass die Reg. v. OBB Fördermittel in erheblichen Umfang bereitstellt und die DB dem Straßenbaulastträger einen ebenfalls nicht unerheblichen Ablösebetrag für die durch den gemeinsamen Neubau zukünftig entfallenden Unterhaltskosten zahlt. Die DB wird versuchen uns bis zur Sitzung noch etwas konkretere Zahlen zur Verfügung zu stellen.  

Die hier zu beschließende Planungsvereinbarung verpflichtet die Gemeinde nicht zur Durch-führung von Baumaßnahmen, sie dient lediglich der Durchführung einer Machbarkeitsstudie und anschließender Variantenuntersuchung. Danach kann die Gemeinde immer noch entscheiden, ob eine Umsetzung erfolgen soll. Bei Ablehnung sind allerdings die dadurch notwendigen Umplanungskosten zu übernehmen. 
  

Der Verwaltung empfiehlt der vorliegenden Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde als Straßenbaulastträger und der Deutsche Bahn AG für die Erneuerung der Bahnüberführung am Grundberg mit einer Breite von 7,50 m und eine maximal möglichen Durchfahrtshöhe zuzustimmen.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Seefeld als Straßenbaulastträger und der Deutsche Bahn AG für die Erneuerung der Bahnüberführung am Grundberg mit einer Breite von 7,50 m und einer technisch maximal möglichen Durchfahrtshöhe zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter diese zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2024 15:01 Uhr