Baugrundstück:
- Fl.Nr.104/1, Gemarkung Hechendorf mit 665 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
- Neubau mit einer Bebauung KG, EG, OG, DG teilw. (2 Vollgeschosse); Abmessungen 9, 00 m x 11,00 m im EG; im UG Abmessungen von 15, 55 m x 5,95 und 8,20 m x 7,65 m
- GR 1 beträgt mithin 155,24 m², die GR 2 beträgt 289, 80 m ² nach § 19 Abs.4 BauNVO; GRZ 1 beträgt damit 0,23
- Wandhöhe straßenseitig 6,00 m und bergseitig 6,00 m, im Osten zum Nachbarn gestuft mit Garage 9,165 m aufgrund des Hangverlaufs
- Satteldach mit 39 Grad DN und Austritt zur Dachterrasse
- es werden zwei Stellplätze in der Doppelgarage nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- für das Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Starnberg vom 08.08.2016 (Az:40_V-2016-55-14) vor. Die Vorgaben hinsichtlich Wandhöhe 6,00 m, 2 Vollgeschosse werden eingehalten. Die Wandhöhe ostseitig zum Nachbarn kann aufgrund des natürlich abfallenden Hangverlaufs nicht eingehalten werden; einig die GR 1 von 140 m² aus dem Antrag auf Vorbescheid wird um 15,24 m² überschritten; trotzdem fügt sich das Gebäude ein, weil die relative GRZ als sekundäres Kriterium des Einfügens § 34 BauGB mit 0,23 absolut verträglich ist
-aufgrund des sehr unregelmäßigen Geländes ist das Grundstück schwierig zu bebauen und die Wandhöhen könne nicht an allen Stellen eigehalten werden; ein Abtrag des Geländes ist aufgrund der zwei prägenden Eichen (quercus robur) nicht möglich;
- die Bäume wurden im Rahmen der gemeindlichen Baumschutzverordnung zusammen mit Herrn Ehrhardt von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg begutachtet; nach § 6 Ziffer 2a kann die Gemeinde eine Einzelfallgenehmigung zur Fällung erteilen, wenn ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht; nach § 6 Ziffer 3 besteht ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Fällung, wenn ein Baum krank ist;
- die westliche Eiche ist in gutem Zustand und zeigt eine gute Vitalität und geschlossene Kronenform ohne negative Auffälligkeiten; sie wird im Zuge des Bauvorhabens erhalten; der Bauherr nach Beratung durch die Gemeinde den Baukörper so verändert (L-Bauweise ohne Unterkellerung im Wurzelbereich des Baumes), dass die Erhaltung möglich ist.
- die östliche Eiche hat eine nachlassende Vitalität mit Totholzbildung und großen Astausbrüchen; ein Starkast hängt über die Ortsstraße Bahnweg; er wurde bereits eingekürzt, die Verkehrssicherheit kann aber nicht garantiert werden; im Bereich des Wurzelansatzes sind Anzeichen für eine Erkrankung mit dem Brandkrustenpilz zu sehen; da dieser Baum auf längere Sicht nicht zu erhalten wäre und ein Problem für die Verkehrssicherheit darstellt ist bei Erteilung des Bauantrages die Genehmigung zur Fällung zu erteilen.
Anlagen:
- Eingabepläne mit Lageplan
- Fotos Baumbestand