Bauantrag zum Umbau und Sanierung Dach; Bauort: Fl.Nr.257/6, Aubachstraße 26 in Seefeld: Bauantrag-Nr.28/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.09.2023 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
       - Fl.Nr.257/6, Gemarkung Oberalting-Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 30 BauGB in Verbindung mit B-Plan Ortsmitte Teil Nord in Seefeld
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Erhöhung der Dachneigung mit energetischer Sanierung des Dachs sowie Errichtung einer Gaube auf dem hinteren, straßenabgewandten Teil des Gebäudes 
- geplant ist eine Anhebung des Dachs auf eine Dachneigung von 35 Grad um Wohnraum im Dachgeschoss zu schaffen; gleichzeitig wird das Dach energetisch saniert und eine PV-Anlage aufgebracht 
- zur Erschließung des Dachgeschosses über der Treppe wird im Dachgeschoss eine Gaube eingebracht, um die notwendige Durchgangshöhe zu erreichen.
- die Wandhöhe bleibt unverändert zum Bestand, die Firsthöhe erhöht sich durch die steilere Dachneigung um 1,90 m
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben hält mit der Anhebung des Dachs durch Erhöhung der Dachneigung auf 35 Grad die Festsetzung 5b des B-Plans Ortsmitte Teil Nord hinsichtlich einheitlichen Dachneigung bei zusammenhängenden Gebäudegruppen nicht ein, weil die Dachneigung des vorderen Hausteils 23 Grad aufweist; die neu geplante Dachneigung des hinteren Gebäudeteils von 35 Grad ist aber grundsätzlich separat betrachtet zulässig; der B-Plan setzt für symmetrische Satteldächer eine Dachneigung von 30 bis 43 Grad fest; hinsichtlich der einheitlichen Dachneigung handelt es sich um eine reine Gestaltungsfestsetzung, die nicht zu den Grundzügen der Planung gehört
- Die Verwaltung empfiehlt daher zur Schaffung von Wohnraum in Dachgeschoss die Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB zu erteilen, weil die Befreiung von der Gestaltungsvorschrift auch städtebaulich vertretbar ist. 
Anlagen: 
- Eingabepläne mit Lageplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 06.09.2022 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 5b des Bebauungsplan Ortsmittel Teil Nord bzgl. einer einheitlichen Dachneigung von zusammenhängenden Gebäudegruppen erteilt. Es handelt sich um eine Gestaltungsvorschrift und die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

Die Zustimmung der Gemeinde nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 06.09.2022 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 5b des Bebauungsplan Ortsmittel Teil Nord bzgl. einer einheitlichen Dachneigung von zusammenhängenden Gebäudegruppen erteilt. Es handelt sich um eine Gestaltungsvorschrift und die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

Die Zustimmung der Gemeinde nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 08:30 Uhr