Baugrundstück:
- Fl.Nr.257/6, Gemarkung Oberalting-Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB in Verbindung mit B-Plan Ortsmitte Teil Nord in Seefeld
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Erhöhung der Dachneigung mit energetischer Sanierung des Dachs sowie Errichtung einer Gaube auf dem hinteren, straßenabgewandten Teil des Gebäudes
- geplant ist eine Anhebung des Dachs auf eine Dachneigung von 35 Grad um Wohnraum im Dachgeschoss zu schaffen; gleichzeitig wird das Dach energetisch saniert und eine PV-Anlage aufgebracht
- zur Erschließung des Dachgeschosses über der Treppe wird im Dachgeschoss eine Gaube eingebracht, um die notwendige Durchgangshöhe zu erreichen.
- die Wandhöhe bleibt unverändert zum Bestand, die Firsthöhe erhöht sich durch die steilere Dachneigung um 1,90 m
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben hält mit der Anhebung des Dachs durch Erhöhung der Dachneigung auf 35 Grad die Festsetzung 5b des B-Plans Ortsmitte Teil Nord hinsichtlich einheitlichen Dachneigung bei zusammenhängenden Gebäudegruppen nicht ein, weil die Dachneigung des vorderen Hausteils 23 Grad aufweist; die neu geplante Dachneigung des hinteren Gebäudeteils von 35 Grad ist aber grundsätzlich separat betrachtet zulässig; der B-Plan setzt für symmetrische Satteldächer eine Dachneigung von 30 bis 43 Grad fest; hinsichtlich der einheitlichen Dachneigung handelt es sich um eine reine Gestaltungsfestsetzung, die nicht zu den Grundzügen der Planung gehört
- Die Verwaltung empfiehlt daher zur Schaffung von Wohnraum in Dachgeschoss die Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB zu erteilen, weil die Befreiung von der Gestaltungsvorschrift auch städtebaulich vertretbar ist.
Anlagen:
- Eingabepläne mit Lageplan