Baugrundstück:
- Fl.Nr.843/1, Gemarkung Oberalting-Seefeld - ungeteiltes Doppelhausgrundstück mit1.307 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. B-Plan Ortsmitte Teil Südost in Seefeld
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von drei Doppelgauben
- der Ausbau ermöglicht die Erstellung von drei Kinderzimmern von 15,23 m², 17,06 und 19,42 m² Wohnfläche; die Kinderzimmer entstehen aufgrund der Split-Level Bauweise des Hauses in den bisherigen ungenutzten Speicherräumen im Obergeschoss und Dachgeschoss; damit wird die bestehende Wohneinheit 2 im Dachgeschoss vergrößert.
-die Außenansichtsfläche beträgt 3,75 m² für die straßenseitige Gaube und 4,125 m² für die gartenseitige Gaube
- die Abstandsflächen werden eingehalten
- 4 Stellplätze werden nachgewiesen
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Festsetzung 3b) des B-Plans Südost zur Dachgestaltung schließt für das antragsgegenständliche Gebäude Dachgauben aus, weil die Dachneigung des 1965 errichteten Gebäudes (also vor Inkrafttreten des B-Plans 1998) nur 26 Grad beträgt; zudem wird die Breite von Gauben auf 1,50 m begrenzt
- die Verwaltung empfiehlt dem Antrag auf Befreiung von vorgenannter Festsetzung nach § 31 Abs.3 BauGB stattzugeben; die Befreiung dient der Wohnraumschaffung im Sinne des Baulandmobilisierungsgesetzes und unterfällt damit klassisch dem Anwendungsbereich § 31 Abs.3 BauGB; die Befreiung betrifft mit Festsetzung 3b nur eine sehr eng gehaltene Gestaltungsvorschrift für Dächer; die nur geringe Abweichung von 4 Grad zwischen der Festsetzung im B-Plan von 30 Grad, die Gauben ohnehin ermöglicht hätte, und der bestehenden Dachneigung von 26 Gard hat keine nachteilige Wirkung auf das Ortsbild; Nachbarbelange werden nicht beeinträchtigt
- die Nachbarunterschriften liegen fast vollständig vor
Anlagen:
- Eingabeplan
-Anschreiben vom 01.10.2023
- Antrag auf Befreiung