Antrag der Fraktionen BVS & FDP - Verkehrskonzept Günteringer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

I. Grundlagenermittlung:
Zur Beurteilung der Auswirkungen im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Güntering“ (zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) und Entwicklung eines Verkehrskonzepts ist die Ermittlung der Bestandssituation und die aktuelle Planungssituation durch die Verwaltung aufgenommen worden. Die Ergebnisse wurden zur besseren Anschaulichkeit graphisch, tabellarisch oder mit Fotos aufgearbeitet. Ausführungen erfolgen in der Sitzung durch Wortvortrag. Die einzelnen Unterlagen finden Sie als Anlagen zur Beschlussvorlage.
Es erfolgt eine kurze textliche Zusammenfassung:
Die Einfahrt zur geplanten Tiefgaragenzufahrt erfolgt von der Günteringer Straße aus, die Tiefgaragenausfahrt erfolgt über die Hochleiten. Die Ermittlung des Stellplatzbedarfs für das Vorhaben geht von einer notwendigen Zahl von 75 Stellplätzen nach den gesetzlichen Vorgaben aus. Die aktuelle Planung weist 69 Tiefgaragenstellplätze, 16 Carports und 5 oberirdische, offene Stellplätze, mithin zusammen 90 Stellplätze aus. Die zusätzlichen Verkehrsbewegungen für das Vorhaben wurden in Bezug auf die geplanten 90 Stellplätze im Mittelwert (Durchschnittswert) mit 196 Fahrtbewegungen pro Tag, d.h. 11 pro Stunde geschätzt. Im Anhaltswert (Maximalwert) mit 339 pro Tag, d.h. mit 19 pro Stunde. 
Die bestehende Verkehrslage wurde vor allem unter dem Gesichtspunkt des ruhenden Verkehrs, also der gegenwärtigen Parkierung und der vorhandenen Straßenbreiten betrachtet. In diesem Zusammenhang wurde auch der derzeitig fließende Verkehr nach den gegenwärtigen Erfahrungen der Verwaltung als zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde berücksichtigt, um in einem zweiten Schritt die für die Sicherheit und Leichtigkeit des zukünftigen Verkehrs problematischen Stellen zu identifizieren. Im Übrigen wird der gegenwärtig fließende Verkehr separat hinsichtlich seiner immissionsrechtlichen Auswirkungen an andere Stelle, getrennt im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan berücksichtigt. Insoweit wird die Untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg als Träger öffentlicher Belange beteiligt.  
Die Straßenbereite weist Einengungen insbesondere in den Bereichen zwischen Leitenhöhe und Hochleiten mit 5,50 m Breite und 4,90 m Breite auf. Weitere Engstellen sind die Günteringer Straße zwischen Einmündung Leitenhöhe und Inninger Straße und am Ende der Günteringer Straße, im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße mit 6,00 m durchschnittlich. Die aufgezählten Bereiche weisen zudem eine hohe Dichte bei der Anzahl der parkierten Fahrzeuge auf.

 
II. Identifizierung von Problemstellen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
Durch das Bauvorhaben wird die gegenwärtige Situation hinsichtlich des ruhenden und des fließenden Verkehrs durch zusätzliche parkierende PKW und zusätzliche Fahrtbewegungen beim fließenden Verkehr verändert. Es besteht eine Mehrung in den bereits aufgeführten Umfängen. Die Verkehrsmehrung (ruhender und fließender Verkehr) wird die bezeichneten Engstellen zusätzlich belasten. Hinsichtlich der Lage der Problemstellen wird auf die Übersicht Verkehrsprobleme verwiesen.
Die Probleme des zusätzlichen ruhenden Verkehrs wird über die Bauvorschriften und den erforderlichen Stellplatznachweis rechnerisch gelöst. Um eine vermehrte oberirdische Parkierung von Fahrzeugen des Bauvorhabens zu vermeiden, die erfahrungsgemäß aus Bequemlichkeitsgründen erfolgt, sind allerdings weitere ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsreglung erforderlich. Hierzu folgt eine Maßnahmenempfehlung.
Die Probleme durch die zusätzlichen Verkehrsbewegungen des fließenden Verkehrs sind in den rot gekennzeichneten Einengungen durch verkehrsregelnde Maßnahmen im gesamten Bereich, geringfügige Umplanungen im Bauvorhaben (Verlegung Tiefgaragenausfahrt in der Hochleiten), und eine bauliche Verbreitung der Hochleiten und Leitenhöhe auf dem Baugrundstück zu erreichen. Dabei sind insbesondere auch die beiden „Flaschenhälse“ am Anfang der Günteringer Straße ab der Inninger Straße bis zur Einmündung Leitenhöhe und am Ende bei der Einmündung auf die Bahnhofstraße zu betrachten.
III. Maßnahmenempfehlungen:
Zur Vereinfachung wird hinsichtlich der Maßnahmenempfehlungen der Veraltung auf die Übersicht Maßnahmenempfehlungen in der Anlage verwiesen.   
Es erfolgt eine kurze textliche Zusammenfassung:
Um eine Mehrung des ruhenden Verkehrs zu vermeiden empfiehlt die Verwaltung mit dem Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags bzw. Durchführungsvertrages zu vereinbaren, dass nicht nur die gesetzliche Anzahl von 75 Stellplätze geschaffen werden, sondern 90 Parkplätze. Die oberirdischen Parkplätze sind, wenn möglich auch als Längsparkplätze auf der nordöstlichen Seite der Leitenhöhe und der nördlichen Seite der Hochleiten anzuordnen. Dies vermeidet, dass sich an diesen Stellen parkierende Fahrzeuge auf die angrenzende Fahrbahn stellen. Eine Beschilderung ist insoweit nicht nötig. Die Tiefgaragenausfahrt auf die Hochleiten ist um 1,50 m bis 3,00 m nach Nordosten zu verlegen, so dass keine Blendwirkung bei der Auffahrt mit dem gegenüberliegenden Haus entsteht. Dazu kann die Ausfahrt auf die Höhe der gegenüberliegenden Garage verlegt werden. Schließlich ist durch ergänzende Maßnahmen zu verhindern, dass Anwohner des Bauvorhabens nicht die Garage nutzen, sondern oberirdisch parkieren. Dazu empfiehlt die Verwaltung für die angrenzenden Bereiche das Parkieren entlang des Anfangs der Günteringer Straße, im Mittelbereich der Günteringer Straße und in den an das Bauvorhaben angrenzenden Bereichen in der Leitenhöhe und Hochleiten nur für Anwohner, der in der Übersicht Maßnahmenempfehlung gekennzeichnet Bereiche und nur in vorher auf der Fahrbahn markierten Bereichen zuzulassen. Für die Anwohnern des Bauvorhabens ist somit eine fußläufige, oberirdisch naheliegende Parkierung ausgeschlossen.
Die Mehrung bei den Verkehrsbewegungen, also dem fließenden Verkehr soll durch die Verbreiterung der Hochleiten und Leitenhöhe von 4,90m bzw.  5,50 m auf 7,00 m erreicht werden. Die notwendigen Flächen von ca.1,50 m bzw. 2,10 m sind vom Vorhabenträger zur Verfügung zu stellen und im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags bzw. Durchführungsvertrages der Gemeinde zu sichern. Die Herstellungskosten fallen dem Vorhabenträgen anheim. Weiterhin ist der Ausfahrtsverkehr aus der Tiefgarage mittels Verkehrszeichen so zu lenken, dass der Abfluss über die Leitenhöhe, auf die Günteringer Straße und dann auf der Inninger Straße mündet. Durch die Anordnung von gekennzeichneten Bereichen zum Anwohnerparken sollte auch dieser Bereich entschärft werden. Schließlich ist die Engstelle am Ende der Günteringer Straße durch Unterbrechung der momentan durchgängigen Parkierung mittels gekennzeichneter Flächen auf der Fahrbahn zu regeln, so dass bei der Zufahrt zum Bauvorhaben von der Lindenallee aus, ein sicherer Begegnungsverkehr über Ausweichmöglichkeiten möglich wird. Auf ein Anwohnerparken wird verzichtet, weil an dieser Stelle häufig Pendler parken, und eine weitere Verknappung der Parkplätze am Bahnhof im Sinne der Verkehrswende nicht wünschenswert erscheint. Den Anwohnern stehen ausreichende Stellplätze auf den eigenen Grundstücken zur Verfügung.

Anlagen:

- Lageplan Tiefgaragenausfahrten
- Tiefgargenkonzept
- Stellplatzermittlung und Verkehrsschätzung
- Straßenbreiten Übersicht
- Parkierung Übersicht
- Verkehrsproblem Übersicht
- Maßnahmenempfehlung Übersicht

Sitzungsverlauf

Das Gremium stimmt mit der Planung der Gemeinde überein, dass im Hinblick auf zukünftige Bebauungen insbesondere die beiden „Flaschenhälse“ in der Günteringer Straße an der Einfahrt von der Inninger Straße und der Bahnhofstraße problematisch sind.

Im Rahmen der Beratung stellt sich zudem heraus, dass die Verbreiterung bzw. Errichtung eines Gehwegs in der Leitenhöhe auf der Länge des Bauvorhabens forciert und dafür mit dem Bauwerber Kontakt aufgenommen werden soll.

Gleichzeitig wird die Bitte vorgetragen, das Konzept von einem externen Dienstleister überprüft und von diesem weitere Vorschläge eingeholt werden sollen.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Gentz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, im Bereich des Bauvorhabens zwischen Günteringer Straße und Hochleiten die Realisierbarkeit eines beidseitigen Gehwegs zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Gemeinderatsmitglied Senft stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, das von der Verwaltung erarbeitete Konzept einem externen Dienstleister zur Überprüfung und Einbringung weiterer Vorschläge vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber in Verhandlungen über den Grunderwerb für die Errichtung eines Gehwegs zu treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.04.2024 13:45 Uhr