Bahnübergang Bahnhofstraße - Planungsvereinbarung mit DB Netz AG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke muss auch der Bahnübergang am Hechendorfer Bahnhof angepasst bzw. erneuert werden.
Auf Grund der neuen Rechtsgrundlagen ist dies an derselben Stelle nicht möglich. Die Vorschriften verlangen einen Mindestabstand vom Bahnübergang bis zur nächsten Straßeneinmündung, der in Hechendorf im Bestand nicht gegeben ist.
Da die notwendige Umplanung auch in das Straßennetz der Gemeinde Seefeld eingreift ist auch hier eine Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Seefeld und der Deutsche Bahn AG erforderlich. Im Gegensatz zur Unterführung am Grundberg handelt es sich beim Bahnübergang nicht um ein Ingenieurbauwerk, deshalb muss sich die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Planung nicht an den Kosten beteiligen. Die Planungsvereinbarung regelt das Mitspracherecht der Gemeinde Seefeld hinsichtlich der Anschlüsse des neuen Bahnübergangs an unser Straßennetz.
Um das Projekt weiter voranbringen zu können, schlägt die Verwaltung vor, dass das Gremium den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Stellvertreter ermächtigt, die als Anlage beigefügte Planungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Sitzungsverlauf
Neue Flächenversiegelungen sollen nur dort erfolgen, wo es zwingend notwendig ist.
Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass es sich beim beigefügten Entwurf momentan noch um eine Vorplanung handelt.
Beschluss
Das Gremium ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter die Planungsvereinbarung BÜ 25,177 (5541) „Beermahd“ mit der DB Netz AG abzuschließen.
Die Planungsvereinbarung BÜ 25,177 (5541) „Beermahd“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2024 13:22 Uhr