Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: 2. Änd. BPl. Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung einer Lager- und Bodenaufbereitungshalle mit Waagehaus und Labor auf dem Gelände einer ortsansässigen Baufirma am Steyrerweg im Norden von Frieding ermöglicht werden. Hintergrund ist die sogenannte Mantelverordnung, die im August 2023 in Kraft trat. Demzufolge muss jeder gewonnene Aushub entweder zum Wiedereinbau aufbereitet oder einzeln durch ein Labor beprobt werden, um anschließend den Entsorgungsweg festlegen zu können.

Die geplante Halle mit Ausmaßen von knapp 100 m Länge und 25-28 m Breite sowie einer Firsthöhe von 11 m (Pultdach) soll im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes entstehen. An dieser Stelle ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bislang eine interne Randeingrünung zum angrenzenden Lagerplatz festgesetzt und eine Bebauung nicht zugelassen. Folglich sieht der Bebauungsplanentwurf u.a. eine Anpassung des Baufensters und somit eine Verschiebung der bisherigen Sondergebietsbereiche, eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche um 3.700 m² auf insg. 14.200 m² sowie eine Aufhebung der Randeingrünung im Bereich der neuen Halle vor.

Mit Schreiben vom 29.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortsteil Drößling befindet sich nur ca. 1 km nördlich des Plangebietes. Auswirkungen auf Seefelder Gemeindegebiet wären z.B. durch Fernwirkung des Gebäudes, zusätzlichen Lkw-Verkehr und Lärmimmissionen denkbar. In die Stellungnahme der Gemeinde Seefeld könnten daher folgende Punkte aufgenommen werden (siehe auch Beschlussvorschlag): 

Fernwirkung
Die neu geplante Halle entsteht anstelle einer (internen) Eingrünungsfläche im zentralen Bereich des Betriebsgeländes. Nördlich der Halle grenzt eine bestehende größere Lagerfläche an, die wiederum durch einen Schutzwall inkl. Bepflanzung flankiert werden soll. Dieser Schutzwall ist im benachbarten rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 43.5 (Frieding-Nord) aus dem Jahr 2021 festgesetzt, wurde bis dato aber nicht umgesetzt. In der gemeindlichen Stellungnahme sollte zur Unterbindung einer möglicherweise störenden Fernwirkung auf eine zeitnahe Umsetzung des bepflanzten Schutzwalls hingewiesen werden.

Zusätzlicher Lkw-Verkehr  
In der Begründung zum Bebauungsplan werden unter 4.5 die bisherigen täglichen Fahrbewegungen aufgelistet (ca. 23 Lkw für Warenumschlag, 16 Lkw für Containerdienst, 95 Pkw von Angestellten, Kunden und Drittfirmen). In Bezug auf die neu geplante Nutzung werden jedoch keine Zahlen genannt, sondern lediglich folgendes angeführt: „Zusätzlich werden die Anlieferungen zum Bodenumschlag neu entstehen. Diese werden überwiegend auf der Nordseite angeliefert“. Bei den geplanten Ausmaßen der baulichen Anlagen ist ggf. damit zu rechnen, dass die Anzahl der an- und abfahrenden Lkw, die auch die Ortsdurchfahrt Drößling nutzen, deutlich zunehmen könnte. Eine genauere Beurteilung ist mangels näherer Informationen und Daten nicht möglich. Für das weitere Verfahren sollten daher konkretere Angaben und ggf. Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen gefordert werden.  

Immissionen/Lärm
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 waren bislang keine Festsetzungen zum Immissionsschutz enthalten. Analog zu den benachbarten Bebauungsplänen aus dem Jahr 2021 sieht nun auch der gegenwärtige Bebauungsplanentwurf eine Übernahme der immissionsschutzfachlichen Vorgaben aus dem Strukturkonzept zur Schallemissionskontingentierung für den Bereich Frieding-Nord vor. Die Festlegung einer verbindlichen Obergrenze durch festgesetzte Emissionskontingente ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch wäre die Einhaltung der Kontingente erst im Zuge des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Genauere Angaben zum zukünftigen Betrieb der Anlagen und zu den konkret zu erwartenden Immissionen sind den Bebauungsplanunterlagen nicht zu entnehmen. Die Gemeinde könnte daher anregen, dass bereits auf Bebauungsplanebene nähere Untersuchungen zu den immissionsschutzfachlichen Auswirkungen durchgeführt werden.      

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.

Mit Schreiben vom 23.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten, nachdem zum wiederholten Male Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung weiterhin keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ für die Grundstücke Flur Nrn. 8/1 und 8/2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch Verschiebung eines Baufensters nach erfolgter Grundstücksteilung planungsrechtlich ermöglicht werden.

Mit Schreiben vom 29.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Inning: 5. Änderung Flächennutzungsplan (Griesstraße Nordwest)

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 die Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Griesstraße Nordwest gefasst.

Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau im Bereich der Griesstraße am westlichen Ortsrand von Inning geschaffen werden. 

Mit Schreiben vom 17.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.  

Datenstand vom 13.05.2024 10:10 Uhr