Seniorenbeiratswahlen 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Im Oktober 2024 läuft die 5-jährige Amtszeit des Seniorenbeirates aus. 

Bisher wurde der Seniorenbeirat in Wahlen gewählt. 
Diese Art der Durchführung ist nicht mehr zeitgemäß, da eine Wahl nicht mehr im Kosten- und Aufwandsverhältnis steht. 

Praktikabler und weniger zeit- und kostenintensiv ist die Durchführung einer Ernennung der Seniorenbeiratsmitglieder durch den Gemeinderat. Die Ernennungen sind in den umliegenden Gemeinden mittlerweile eher gängige Praxis, z. Bsp. Wörthsee, Gilching, Gröbenzell, Fürstenfeldbruck, Herrsching, Grafrath. 

Das genaue Ernennungsverfahren wird in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und unter Hinzuziehung der Referentin für Senioren aus dem Gemeinderat abgestimmt.

Folgende Kosten entstehen bei einer Neuwahl im bisherigen Verfahren:

Portokosten:                                Mind. 4.700,00 €
Materialkosten für Vordrucke:         Mind. 1.000,00 €
Personalkosten                        Mind. 3.200,00 € (ca. 100 Arbeitsstunden)
Gesamtsumme:                        Mind. 8.900,00 €

Eine Satzungsänderung wird bei einem entsprechenden Beschluss für die Julisitzung 2024 vorbereitet. Die letzte Modifizierung der Satzung wurde im Jahre 2014 vorgenommen. 

Folgende mögliche Anpassungen wurden im Gespräch mit dem Seniorenbeirat in den Raum gestellt: 

  • Die Mehrheitswahl wird durch eine Ernennung des Gemeinderates per Beschluss ersetzt. 

  • Die Amtszeit für das Ehrenamt wird von fünf auf drei Jahre geändert

  • Das Alter wird vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben.


Die Umstellung auf eine Ernennung wird auch durch den Seniorenbeirat auf Grund der Kosten und des Aufwands befürwortet. 

Sitzungsverlauf

Herrn Klausmann (Seniorenbeirat) wird einstimmig (17:0) das Wort erteilt. Er berichtet kurz über das bisherige Wahlverfahren und die Neuerungen die angedacht sind. Außerdem erläutert er die Themen (z.B. das Aufstellen von Ruhebänken etc.) mit denen sich der Seniorenbeirat befasst. Die genauen Modalitäten, wie eine Ernennung durch den Gemeinderat gehandhabt werden kann, sollen in den nächsten Wochen mit dem Seniorenbeirat erarbeitet werden.

Da die Modalitäten noch nicht geklärt sind stellt Herr Dr. Gasser einen Antrag, den TOP auf die nächste Sitzung in überarbeiteter Form mit entsprechender Satzungsänderung zu verschieben und zu beschließen.
 
Beschluss: 6:11

Nach weiterer Diskussion wurde darum gebeten, Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden einzuholen.

Beschluss 1

  1. Das Wahlverfahren von einer Seniorenbeiratswahl wird unter der auflösenden Bedingung einer Einigung über die Modalitäten auf eine Ernennung durch den Gemeinderat geändert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für den Seniorenbeirat in Absprache mit dem Seniorenbeirat anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 10:53 Uhr