Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in den gemeindlichen Kindertagesstätten;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018 wurde ein Grundsatzbeschluss für die Stundensätze der Gebühren für die beiden Kindertagesstätten der Gemeinde Seefeld gefasst. Dieser sieht vor, die Stundensätze alle 2 Jahre um 3 %, gerundet auf volle 10 Cent, zu erhöhen. 

In der Entwicklung der aktuellen Haushaltslage hat sich gezeigt, dass diese Erhöhung nicht ausreichend ist, um die steigenden Defizite annähernd zu decken.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 07.05.2024 wurde die Anpassung der Gebühren als mögliche Einnahmequelle angeregt. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung möglich ist. 

Aktuell werden für die laufenden Kindergartenjahre privatrechtliche Verträge für die Gebühren und die Betreuung geschlossen. 

Für die Abrechnung und auch Gebührenerhöhungen ist dies nicht ideal, da die derzeitigen Verträge bindend sind und im laufenden Kindergartenjahr eine Gebührenerhöhung nicht vorgesehen ist.

Die Verträge beziehen sich auf den Grundlagenbeschluss vom 20.03.2018 und enthalten eine Formulierung über die „aktuellen“ Gebühren. Dies könnte möglicherweise eine Öffnungsformulierung für einen neuen Grundlagenbeschluss sein.

Auf Nachfrage beim Gemeindetag wurde uns mitgeteilt, dass ein Erlass einer Satzung zum Kindergartenjahr 2024/2025 trotz bestehender Verträge denkbar erscheint.
Dies haben wir durch die Anwaltskanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte prüfen lassen. Hier kam am 29.05.2024 die Einschätzung, dass eine Änderung der Gebühren durch Satzung oder neuen Grundlagenbeschluss des Gemeinderats womöglich rechtlich angreifbar wäre. 

In einem Gesprächstermin mit den Elternbeiratsvorsitzenden der beiden Kindergärten wurde der Verwaltung ein grundsätzliches Einverständnis für eine moderate Gebührenerhöhung signalisiert, baten aber gleichzeitig darum, zu prüfen ob dieses Vorgehen rechtlich möglich und in Ordnung ist.

Aktuell sind folgende Optionen möglich:

  1. Keine Erhöhung für das Kindergartenjahr 2024/2025. 
Erlass einer Satzung im November 2024 für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit Erhöhung der Gebühren. 
  1. Erlass einer Satzung für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit sofortiger Anpassung der Gebühren trotz bestehender Verträge.
  2. Fassung eines neuen Grundsatzbeschlusses mit Erhöhung der Kindergartengebühren da die Formulierung in den aktuellen Verträgen dies evtl. ermöglicht und Aufhebung des bisherigen Grundsatzbeschlusses. 
  3. Vollzug des aktuellen Grundsatzbeschlusses (Erhöhung um 3 %) und Erlass einer Satzung im November 2024 für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit Erhöhung der Gebühren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des bisherigen Grundsatzbeschlusses (Erhöhung der Stundensätze alle 2 Jahre um 3 % vom 20.03.2018) durch einen neuen Grundsatzbeschluss auf eine Erhöhung der Stundensätze für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 10 % als Inflationsausgleich und den Erlass einer Satzung für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit einer Erhöhung der Gebühren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 10:53 Uhr