Baugrundstück:
- Fl.Nr.82/3 Gemarkung Hechendorf
- Größe 848 m² (zusammen, Teilung bereits beim Vermessungsamt beantragt)
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen; Abmessungen Haus 1 10,60 m x 9,00 m mit einer Bebauung EG, OG, Kaltspeicher (2 Vollgeschosse); GR 95,40m²; Wandhöhe max.6,47m und Firsthöhe max. 7,67m; DN angewalmtes Satteldach mit 15 Grad; Doppelgarage
- Abmessungen Haus 2 10,82m bzw.11,25m (versetzter Baukörper) x 9,00 m mit einer Bebauung EG, OG, Kaltspeicher (2 Vollgeschosse); GR 117 m²; Wandhöhe max.6,75m und Firsthöhe max. 7,95m; DN angewalmtes Satteldach mit 15 Grad; Doppelgarage
- jeweils GR1 95,40 m² und 117m², zusammen mit Terrassen 243,65 m²; GRZ 0,287
- Art.6 BayBO: Abstandsflächen eingehalten durch geplante Grundstücksteilung
- Art. 4 BayBO: Erschließung gesichert; Einleitung in den herzustellenden Kanal Regenwasser und Schmutzwasser
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
-die Vorgaben des Vorbescheides vom 13.03.2023 (Az.:40-V-2022-138-14) werden weitgehend eingehalten: WH 6,15 m und FH 8,55 m; hinsichtlich der nicht eingehaltenen Kriterien beim Maß der baulichen Nutzung wird auf nachstehendes Referenzobjekt verwiesen.
- Referenzobjekt ist hier das Wohngebäude Hirtenweg 11, Fl.Nr.89/8; es handelt sich ebenfalls um ein Einzelhaus; es hat die Abmessungen 10,10 m x 13,71 m, mithin eine GR von 138,47 m², eine Wandhöhe von 7,50 m und eine Firsthöhe von 9,40 m; 2 Vollgeschosse
Hinsichtlich der absoluten Maße fügen sich die Häuser bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich ausschließlich Wohngebäude
Anlagen:
- Eingabepläne
- Antrag auf Vorbescheid