Baugrundstück:
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Abmessungen 12.68 m x 8,50 m mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse); GR 1 107,78 m² zzgl. Eingang 3,29 m² und Terrasse 14,95 m², mithin eine insgesamte GR 1 von 126,02 m², die GRZ 1 beträgt somit 0,28; GRZ 2 von 0,42 hält die gesetzliche Überschreitungsmöglichkeit aus § 19 Abs.4 BauNVO ein.
- Wandhöhe max. 6,08m, Firsthöhe max.7,43 m
- Satteldach mit 20 Grad Dachneigung
- Abstandsflächen: Abstandsflächenübernahme auf die Einfahrt im Norden liegt vor
- Stellplatznachweis für einen offenen Stellplatz und eine Einzelgarage sind vorhanden;
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekt ist hier das Wohngebäude Leitenhöhe 15, Fl.Nr.810/1; es handelt sich ebenfalls um ein Einzelhaus; es hat die Abmessungen 14,48 m x 10,73 m, mithin eine GR von 155,37 m², eine Wandhöhe von 6,26 m
- Hinsichtlich der absoluten Maße fügt sich das Haus bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich ausschließlich Wohngebäude
- der Stellplatznachweis nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist erbracht
Anlagen:
- Eingabeplan