Bauantrag zur Anhebung und Ausbau des Dachgschosses eines Doppelhauses; Bauort: Fl.Nrn.62 u. 62/12, Martin-Hebel-Weg 10 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 16/2024 u.17/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.05.2024 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
       - Fl.Nr.62 und 62/12, Hechendorf
       - Größe jeweils 678 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 34 BauGB 
Beschreibung des Bauvorhabens:
- je Doppelhaushälfte, gemeinsam, ein erscheinungsgleicher Ausbau Dachgeschoss mittels Anhebung des Dachstuhls und Einbau zweier Gauben und eines Erkerüberbaus; 
- Anhebung des Dachstuhls um 0,74 m; neue Wandhöhe damit 4,55 m straßenseitig und 7,295 m talseitig
- jeweils je DHH eine Gaube straßenseitig, eine Gaube und ein Erker talseitig; Ansichtsfläche der Gauben/Erker ist größer als 4,00 m, damit sind die Gauben/Erker nicht mehr untergeordnet und weisen eine eigenständige Wandhöhe auf; Wandhöhe straßenseitige Gaube 5,91 m, Wandhöhe talseitige Gaube 8,295 m und Erker 8,34 m
- Dachneigung 30 Grad, Gauben mit 15 Grad
- Firsthöhe 10,35 m
Baurechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Wand- und Firsthöhen nach § 34 BauGB in die umgebende Nachbarbebauung ein.
- Referenzobjekt ist das Grundstück Fl.Nr.60/9, Alte Hauptstraße 33; das Einfamilienhaus weist eine Wandhöhe von 8,20 m talseitig auf
- Der Bauantrag für die Doppelhaushälfte Fl.Nr.62/12 wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 20.09.2022 bereits positiv behandelt; das Landratsamt Starnberg hatte mit E-Mail vom 20.06.2023 das Bauvorhaben für nicht zulässig erklärt, weil durch den Höhenunterschied bei der Aufstockung und den Dachaufbauten der Charakter eines Doppelhauses nicht mehr gegeben gewesen wäre; nunmehr werden beide Doppelhaushälften baugleich umgebaut, so dass kein Höhenunterschied zwischen den Haushälften entsteht und gleichzeitig ein einheitliches Erscheinungsbild gegeben ist
Anlagen:
- Eingabepläne
- Lageplan Referenzobjekt
- Eingabeplan Referenzobjekt
- E-Mail Landratsamt vom 20.07.2023

Datenstand vom 07.05.2024 14:31 Uhr