Bauantrag zur Errichtung einer landw. Halle mit Gänsemaststall; Bauort: Fl.Nr.300, Oberaltinger Straße in Unering; Bauantrag-Nr.21/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.05.2024 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
       - Fl.Nr.303, Unering
       - Hofgrundstück mit angrenzender Wiese mit 17.262 m², 
Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 35 BauGB 
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Anbaugeräte und Ernteerzeugnisse mit Schleppergarage und Gänsemaststall; Niederschlagswasserbeseitigung mit Versickerung über Rigole; PV-Anlage von 312 m² Größe mit 62,4 kWp
- der Neubau erfolgt teilweise auf einem bestehendem Reitplatz, der bereits teilversiegelt ist; die Erschließung der Halle erfolgt über den nicht überbauten Teil des Reitplatzes als Rangierfläche; zwischen der Hofstelle und der Halle werden vier Birnenbäume Hochstamm auf 240m² Intensivgrünland gepflanzt
- Abmessungen Halle 36,00 m x 15,00 m und Gänsemaststall 7,50m x 15,00m
       - GR 796,50 m²; Nutzfläche 758,69 m²
       - 2 Sektionaltore für Schleppergarage, Schubtore für Halle, Flügeltor für Maststall
       - Wandhöhe straßenseitig max. 5,79 m im Süden und im Norden max. 5,80m 
       - Satteldach 18 Grad Dachneigung
       - Versickerung über Rigole
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
-  Das Bauvorhaben wäre nach § 35 BauGB als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben zulässig, vorbehaltlich der Zustimmung des AELF (Amt für Landwirtschaft) in Weilheim; Nachweis für Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft liegt vor; die Angemessenheit des Baus wird durch das Landwirtschaftsamt im weiteren Verfahren beim Landratsamt geprüft
-die Abstandsflächen sind eingehalten, die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist mittels Sickertest nachgewiesen

Anlagen:
- Luftbild
- Eingabepläne 

Datenstand vom 07.05.2024 14:31 Uhr