Die Verwaltung hat bzgl. der beiden Vorhaben:
- OT Drößling, Gehweg Höhenbergstraße
- OT Seefeld, Gehweg Hauptstraße zw. Steeb- und Hubertusstraße inkl. Bushaltestelle
beim Amt für ländliche Entwicklung nach Fördermöglichkeiten nachgefragt und in Erfahrung gebracht, dass es für beide Projekte das ELER-Programm „Kleine Infrastrukturen“ gibt, welches hier Fördergelder bereitstellt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60% der anrechenbaren Kosten.
Das ALE hat mitgeteilt, dass für den Förderantrag neben den üblichen Antragsunterlagen bereits vom Sachgebiet FIII des ALE auf
- Bestätigung der Kosten
- Regeln der Technik
geprüfte Unterlagen, welche
- einen Lageplan
- einen Bauentwurf / eine Entwurfsplanung
- einen Erläuterungsbericht und
- eine Kostenrechnung
beinhalten sollen, vorzulegen sind. Da die Verwaltung nicht in der Lage ist, diese Unterlagen zu erstellen, ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros zunächst mit den Leistungsphasen 1-4 erforderlich.
Da das Ingenieurbüro Renner Consulting GmbH bereits im Umfeld mit der Maßnahme Orts-durchfahrt Drößling befasst ist, hat die Bauverwaltung das Ing. Büro um ein Angebot für den Gehweg Höhenbergstraße gebeten und erhalten. Die Honorarsumme für die Lph. 1-4 beläuft sich auf 13.326,32 € brutto inkl. Vermessungsarbeiten.
Für das Projekt OT Seefeld, Gehweg Hauptstraße zw. Steeb- und Hubertusstraße inkl. Bushaltestelle hat die Bauverwaltung das Ingenieurbüro Dersch aus Germering um ein Angebot gebeten und erhalten. Das Honorarangebot für die Lph. 1-4 beläuft sich hier auf 7.199,25 € brutto ohne Vermessungsarbeiten. Diese müssten noch separat beauftragt und durchgeführt werden, die Geschätzten Kosten liegen bei ca. 1.200,- € brutto.
Für das Projekt OT Seefeld, Gehweg Hauptstraße zw. Steeb- und Hubertusstraße inkl. Bushaltestelle sind auf der Haushaltstelle 6301.95013 ausreichend Mittel eingeplant, um auch die Kosten für das Projekt OT Drößling, Gehweg Höhenbergstraße abzudecken. Eine bauliche Umsetzung für 2024 ist nicht mehr zu erwarten.
Die Bauverwaltung schlägt vor, die beiden genannten Ingenieurbüros jeweils mit den Leistungsphasen 1-4 für die Erstellung der geforderten Antragsunterlagen für das ELER-Programm zu beauftragen, sofern der Haushalt genehmigt wird.