Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr.812/3, Hochleiten 3a in Hechendorf; Bauantrag-Nr.37/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
  • Fl.Nr.812/3 Gemarkung Hechendorf
  • Größe 822 m² 

Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 34 BauGB 
Beschreibung des Bauvorhabens:
  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und überdachtem Fahrradabstellplatz; Abmessungen 12.99 m x 11,99 m mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse); GR 1 von 190,13 m², mithin GRZ 1 von  0,23; GR 2 beträgt 375,58 m² mithin eine GRZ 2 von 0,46 
  • Wandhöhe max. 6,415m; m Bereich der Abgrabung (-1,96 m) an der südöstlichen Außenwand 8,375 m; 
  • Firsthöhe max.8,75 m
  • Satteldach mit 20 Grad Dachneigung
  • Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück eingehalten
  • Stellplatznachweis für einen offenen Stellplatz und eine Einzelgarage sind vorhanden; 
  • Ein Weißdorn mit Stammumfang 1,05 m ist zur Fällung vorgesehen; als Ersatzpflanzung ist eine Goldulme geplant

Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekt ist hier das Wohngebäude Leitenhöhe 15, Fl.Nr.810/1; es handelt sich ebenfalls um ein Einzelhaus; es hat die Abmessungen 14,48 m x 10,73 m, mithin eine GR von 155,37 m², eine Wandhöhe von 6,26 m 
- die Abgrabung ist untergeordnet, weil kleiner als 1/3 der Außenwandlänge, daher ist die dortige Wandhöhe von 8,375 baurechtlich nicht zu berücksichtigen
- Hinsichtlich der absoluten Maße fügt sich das Haus bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich ausschließlich Wohngebäude
- der Stellplatznachweis nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist erbracht 
- bei der angebotenen Ersatzpflanzung kann ein Genehmigungsbescheid zur Fällung nach Genehmigung des Bauantrags durch das Landratsamt in  Aussicht gestellt werden


Anlagen:
- Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 24.07.2024 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Nach § 6 Ziffer 2a gemeindliche Baumschutzverordnung kann die Fällung des Weißdorns (Stammumfang 1,05 m in der nordöstliche Grundstücksecke) gegen Ersatzpflanzung einer Goldulme in Aussicht gestellt werden, wenn der Bauantrag durch das Landratsamt Starnberg genehmigt wird.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 24.07.2024 wird nach § 34 BauGB nicht befürwortet.
Nach § 6 Ziffer 2a gemeindliche Baumschutzverordnung kann die Fällung des Weißdorns (Stammumfang 1,05 m in der nordöstliche Grundstücksecke) gegen Ersatzpflanzung einer Goldulme in Aussicht gestellt werden, wenn der Bauantrag durch das Landratsamt Starnberg genehmigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.10.2024 10:17 Uhr