Baugrundstück:
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und überdachtem Fahrradabstellplatz; Abmessungen 12.99 m x 11,99 m mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse); GR 1 von 190,13 m², mithin GRZ 1 von 0,23; GR 2 beträgt 375,58 m² mithin eine GRZ 2 von 0,46
- Wandhöhe max. 6,415m; m Bereich der Abgrabung (-1,96 m) an der südöstlichen Außenwand 8,375 m;
- Firsthöhe max.8,75 m
- Satteldach mit 20 Grad Dachneigung
- Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück eingehalten
- Stellplatznachweis für einen offenen Stellplatz und eine Einzelgarage sind vorhanden;
- Ein Weißdorn mit Stammumfang 1,05 m ist zur Fällung vorgesehen; als Ersatzpflanzung ist eine Goldulme geplant
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekt ist hier das Wohngebäude Leitenhöhe 15, Fl.Nr.810/1; es handelt sich ebenfalls um ein Einzelhaus; es hat die Abmessungen 14,48 m x 10,73 m, mithin eine GR von 155,37 m², eine Wandhöhe von 6,26 m
- die Abgrabung ist untergeordnet, weil kleiner als 1/3 der Außenwandlänge, daher ist die dortige Wandhöhe von 8,375 baurechtlich nicht zu berücksichtigen
- Hinsichtlich der absoluten Maße fügt sich das Haus bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich ausschließlich Wohngebäude
- der Stellplatznachweis nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist erbracht
- bei der angebotenen Ersatzpflanzung kann ein Genehmigungsbescheid zur Fällung nach Genehmigung des Bauantrags durch das Landratsamt in Aussicht gestellt werden
Anlagen:
- Eingabeplan