21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Abwägungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Süd“ und „Wörthseeufer – Teil Nord“ durchzuführen.

Im Zuge der Aufstellung der beiden Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Nord“ und „Wörthseeufer – Teil Süd“ hat sich herausgestellt, dass auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden muss, damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zukünftig Rechnung getragen werden kann. Zudem weist der Flächennutzungsplan bereits im Bestand gewisse Abweichungen im Vergleich zur tatsächlich vorhandenen Nutzung auf (z.B. Grünflächen im Bereich von Bau- und Erschließungsflächen, fehlende Waldflächen), die nun berichtigt werden sollen.

Der Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) wurde durch den Gemeinderat am 24.01.2024 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 29.01.2024 bis zum 01.03.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.01.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 01.03.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss 1

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.09.2024). Die Abwägung vom 10.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.09.2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 10:00 Uhr