Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Gemeinde Herrsching: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wartaweil“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 03.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 23 „Wartaweil“ zu ändern (4. Änderung).
Der Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. möchte auf dem Grundstück des Schullandheims Wartaweil ein Outdoorklassenzimmer in Form eines Pavillons errichten. Darüber hinaus sollen auch bereits bestehende Einrichtungen im Bereich des als Sport- und Spielfläche genutzten Freibereichs in die Planung mit aufgenommen werden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um eine Kletterwand, ein Kletterpflanzengerüst, ein Spielplatz sowie eine Sommerstockbahn. Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 23 geändert werden.
Mit Schreiben vom 19.11.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus&Bürgerservice / Gemeindeverwaltung / Satzungen-Ortsrecht / Bebauungspläne eingesehen werden.
Beschluss
Gemeinde Herrsching: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wartaweil“
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wartaweil“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2024 13:06 Uhr