Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr.179/8, Alte Hauptstraße 73 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.32/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Abmessungen 11,33 m x 9,26 m mit einer Bebauung EG, DG (2 Vollgeschosse); GR 1 104,92 m² zzgl. Terrasse 61,12 m², mithin eine insgesamte GR 1 von 166,04 m², die GRZ 1 beträgt somit 0,27; GRZ 2 von 0,43 Wandhöhe max. 6,59m - min. 5,97; Firsthöhe max. 8,14 m bez. auf +/- 0,00 OKFFB
Satteldach mit 25 Grad Dachneigung
Abstandsflächen: Abstandsflächenübernahme zum Nachbargrundstück Fl.Nr.179/4 Hdf.
Stellplatznachweis für zwei notwendige Stellplätze ist mit der Doppelgarage vorhanden
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekt ist hier das Wohngebäude Alte Hauptstraße 71, Fl.Nr.179/2 Hdf; es handelt sich ebenfalls um ein Einzelhaus; es hat die Abmessungen 14,49 m x 7,05 m, mithin eine GR von 162,87 m², eine Wandhöhe von max. 7,56 m – min.6,77 m
- Hinsichtlich der absoluten Maße fügt sich das Haus bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich ausschließlich Wohngebäude
- der Stellplatznachweis nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist erbracht
- Abstandsflächenübernehme liegt vor
Anlagen:
- Eingabeplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 17.07.2024 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 17.07.2024 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2024 09:12 Uhr