Erlass einer Kindertageseinrichtungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In seiner Sitzung vom 18.06.2024 hat der Gemeinderat aufgrund der Haushaltslage eine moderate 10-prozentige Erhöhung der Kindertageseinrichtungsgebühren für das Kindergartenjahr 2024/2025 und den Erlass der notwendigen Satzungen inkl. einer erneuten, stärkeren Gebührenerhöhung für die folgenden Jahre beschlossen.
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung mittels Satzungen ist zum einen eine Benutzungs- und zum anderen eine Gebührensatzung erforderlich. Die Benutzungssatzung regelt die grundsätzlichen Benutzungsformalitäten wie z. B. den Anmeldeprozess und Aufnahmekriterien, wohingegen in der Gebührensatzung u. a. die Gebührenhöhe und-fälligkeit geregelt wird.
Die als Entwurf beigefügte Kindertageseinrichtungssatzung wurde in Abstimmung mit den gemeindlichen Einrichtungsleitungen und in Anlehnung an die Mustersatzung des BayGT und den Satzungen umliegender Gemeinden erarbeitet.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.02.2025 einstimmig den Erlass der beigefügten Satzung empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung – KiTaS). Der beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2025 13:22 Uhr