Interkommunale Windenergieplanung Andechs, Seefeld, Starnberg: Berichterstattung zum aktuellen Verfahrensstand
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In den Jahren 2011-2012 wurde auf Grundlage eines landkreisweiten Konzepts der Teilflächennutzungsplan Windkraft aufgestellt. Planungsrechtliches Ziel hierbei war es, die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) durch Ausweisung positiver Windkraftstandorte (sog. Konzentrationsflächen) und deren Ausschluss an anderer Stelle in interkommunal abgestimmter Art und Weise zu steuern. Auf dem Gebiet der Gemeinde Seefeld wurde eine solche Konzentrationsfläche u.a. im südöstlichen Grenzbereich zu den Nachbarkommunen Andechs und Starnberg ausgewiesen.
Nachdem alle bisherigen Versuche und Initiativen zur Realisierung einer WEA an dieser Stelle aufgrund militär- und zivilflugrechtlicher Hürden scheiterten, wurde zuletzt ein interkommunales Projekt zusammen mit den Nachbarkommunen Andechs und Starnberg angestoßen. Mit der Errichtung eines interkommunalen Windparks im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells sollte ein Beitrag zur Energiewende geleistet und die energetische Unabhängigkeit der beteiligten Gemeinden gefördert werden.
In Zusammenarbeit mit dem Münchener Ingenieurbüro Beermann erfolgte die Erarbeitung eines Grobkonzeptes, welches die Errichtung von max. sieben WEA innerhalb der gemeinsamen Konzentrationsfläche vorsah. Zwei bis drei WEA hätten sich hierbei auf Seefelder Gemeindegebiet befunden. Im Zuge der darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie konnte in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erreicht werden, dass die Bauhöhenbeschränkung infolge des militärischen Flugbetriebs auf eine Höhe von 920 m. ü. NHN festgelegt wurde. Dies hätte einen wirtschaftlichen Betrieb der WEA innerhalb der Konzentrationsfläche ermöglicht. Erste Sondierungsgespräche mit den Grundstückseigentümern verliefen ebenfalls positiv.
Aufgrund der Schwierigkeiten beim Windkraftprojekt der Nachbargemeinde Gauting und angesichts der anstehenden Kosten im Falle einer Konkretisierung der Planung wurde die Einholung eines Fachgutachtens durch den Luftfahrtexperten Herrn Mörz veranlasst.
Im Ergebnis dieses Fachgutachtens ist leider festzustellen, dass luftfahrtrechtliche Hürden einer wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens nach wie vor entgegenstehen. So liegt das Untersuchungsgebiet innerhalb einer Flugzone des Sonderflugplatzes Oberpfaffenhofen, die im Falle einer misslungenen Landung („missed approach“) für ein spezielles notfallbedingtes Anflugverfahren („Circling-Verfahren“) vorbehalten ist. Innerhalb dieser Zone, die nach Aussage der Deutschen Flugsicherung nicht verändert werden kann, gelten starke Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen. Die Realisierung einer WEA in diesem Bereich wäre demnach auf eine Höhe von ca. 60-100 m beschränkt, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb letztlich unmöglich ist.
Infolgedessen ist eine Fortführung des Projektes, dessen gemeinsame Kosten sich bislang auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag belaufen, auf absehbare Zeit nicht sinnvoll.
Sitzungsverlauf
Das Gremium nimmt den Sachvortrag von Erstem Bürgermeister Kögel zur Kenntnis.
Datenstand vom 01.04.2025 13:22 Uhr