Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Meiling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Am 20.02.2025 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Jörg Altmann wurde für das Amt des Ersten Kommandanten ordnungsgemäß mit der Mehrheit der Stimmen gewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 01.04.2025 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Altmann zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Altmann ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Altmann verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des Ersten Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom 19.03.2019 (Amtszeitbeginn 01.04.2019) gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Jörg Altmann als Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 01.04.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2025 10:10 Uhr