Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2023 erfolgte in der Zeit vom 25.09.2024 bis 01.04.2025.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 01.04.2025 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gentz, dankt den Ausschussmitgliedern und der Gemeindeverwaltung für die gute Zusammenarbeit und die Beantwortung sämtlicher Fragen. Anschließend trägt er die für das Haushaltsjahr 2023 getroffenen Feststellungen vor und die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2023 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2023 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

Datenstand vom 14.05.2025 14:07 Uhr