Bauantrag zur Errichtung einer Wiederkehr; Bauort: Flur-Nr.: 189/4, Alte Hauptstraße 74 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.08/2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.05.2025 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
- Fl.Nr.189/4 Gemarkung Hechendorf 

Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB 
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Einbau einer Wiederkehr auf eine bereits bestehende Garage; Umnutzung der erdgeschossigen Garage in Wohnraum und Nutzung der Wiederkehr im 1. OG als Wohnraum 
- Größe des neuen Wohnteils: Abmessungen 6,448 m x 6,628= 42,74 m² Grundfläche (unverändert); entspricht bei zweigeschossiger Bauweise mit Wiederkehr einer zusätzlichen Geschossfläche von 85,47 m²
- die vormals in der Garage bestehenden zwei Stellplätze werden nunmehr als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen
- die Abstandsflächen werden nach Rücksprache mit dem LRA Starnberg eingehalten

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein
- die erdgeschossig in Wohnraum umgenutzte Garage wird mit einer Zugangstür von außen und von innen, vom bestehenden Wohnhaus her erschlossen; es handelt sich formal nicht um eine selbstständige Einliegerwohnung, für die als gesonderte Wohneinheit zusätzliche Stellplätze zu fordern wären

Anlagen:

- Eingabeplan

Datenstand vom 29.04.2025 10:59 Uhr