Baugrundstück:
- Fl.Nr.189/4 Gemarkung Hechendorf
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Einbau einer Wiederkehr auf eine bereits bestehende Garage; Umnutzung der erdgeschossigen Garage in Wohnraum und Nutzung der Wiederkehr im 1. OG als Wohnraum
- Größe des neuen Wohnteils: Abmessungen 6,448 m x 6,628= 42,74 m² Grundfläche (unverändert); entspricht bei zweigeschossiger Bauweise mit Wiederkehr einer zusätzlichen Geschossfläche von 85,47 m²
- die vormals in der Garage bestehenden zwei Stellplätze werden nunmehr als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen
- die Abstandsflächen werden nach Rücksprache mit dem LRA Starnberg eingehalten
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein
- die erdgeschossig in Wohnraum umgenutzte Garage wird mit einer Zugangstür von außen und von innen, vom bestehenden Wohnhaus her erschlossen; es handelt sich formal nicht um eine selbstständige Einliegerwohnung, für die als gesonderte Wohneinheit zusätzliche Stellplätze zu fordern wären
Anlagen:
- Eingabeplan