Baugrundstück:
- Fl.Nr.474/1 Gemarkung Hechendorf
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
- Planung in den Abmessungen 11,00 m x 9,00 m mit einer Bebauung KG, EG, D (zwei Vollgeschosse); GR 1 von 99 m², GR 2 von 226,59 m²; die Geschossfläche beträgt 194,88 m²; Wandhöhe von 6,16 m und Firsthöhe von 8,26 m bezogen auf das natürliche Gelände maximal; Satteldach mit 25 Gard Dachneigung
- es werden 2 Stellplätze in einer Doppelgarage erstellt
- die Abstandsflächen sind eingehalten
- die Erschließung ist gesichert; insbesondere ist die direkte Zufahrt auf die Inninger Straße vom Staatlichen Bauamt zugelassen worden, die Einfahrt erfolgt nicht rückwärtig, sondern frontseitig, dazu ist eine Schleppkurve um das Hauseck vorgesehen
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekte sind die Mehrfamilienhäuser Alte Hauptstraße 2 und Inninger Straße 11
Anlagen:
- Eingabepläne