Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit behindertengerechter Austragswohnung und Carport; Bauherr: Ludwig, Michael und Johann; Bauort: Fl.Nr.4, Hemarkung Meiling; Bauantrag Nr.16/2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bauausschusses, 19.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2015 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.4 der Gemarkung Meiling mit einer Größe von 4.446,00 m² befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Seefeld und ist als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.

Derzeit ist das Grundstück mit einem landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude und den zugehörigen Nebenanlagen bebaut. An der Stelle, an welcher das beantragte Mehrfamilienhaus errichtet werden soll befindet sich derzeit eine Streuobstwiese. An der Nordseite des Baugrundstücks befindet sich ein großer Eschenbaum, der durch die Baumschutzordnung der Gemeinde Seefeld geschützt ist. Im Rahmen des Bauantrags wurde durch den Eigentümer die Fällung beantragt, da sich der Baum unmittelbar an der nordöstlichen Ecke des Carports befindet. Für die Einfahrt ist eine Abgrabung nötig, die auch den Starkwurzelbereich des Baumes betrifft.

Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten. Eine Wohneinheit im Erdgeschoss ist als Barrierefreie Wohnung für die Eltern des Bauwerbers vorgesehen. Das Wohngebäude ist in den Ausmaßen 14,99 m x 12,99 mit einer Bebauung KG, EG, OG, DG (3 Vollgeschosse vorgesehen. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 30,5 Grad ausgeführt. Vorgesehen sind zwei Wiederkehren, auf der Südseite und der Nordseite. Die Giebelseite des Gebäudes ist zur Dorfstraße ausgerichtet, um einen Gegensatz zur traufseitigen Positionierung des Nachbargebäudes auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Fl.Nr. 7) zu erreichen und eine „schlauartige“ Erscheinung der Dorfstraße zwischen den beiden Gebäuden zu vermeiden. Die überbaute GR beträgt 276,56 m², die GF 618,97 m², der Bruttorauminhalt 2.343,85 m³.

Die Wandhöhen sind auf der Ostseite, d.h. zur Straße orientiert mit 6, 72 m bzw. 7,29 m bezogen auf das Gelände auf dem Grundstück geplant. Zu beachten ist, dass die Dorfstraße bei ihrem Bau im Vergleich zu dem Grundstück im Niveau abgesenkt wurde. Daher ergibt sich vor der Dorfstraße betrachtet ein Höhenunterschied von 1,74 m zwischen der Straßendecke und der Oberkante des Fußbodens im EG. Die Wandhöhe der südlichen Wiederkehr, gezogen auf das natürliche Gelände auf dem Grundstück beträgt 8,70 m bzw. 9,14 m, die Wandhöhe der nördlichen Wiederkehr 9,14 m. Aufgrund des nach Westen ansteigenden Geländes betragen die Wandhöhen im Westen 6,50 m bzw. 6,58 m.

Als Maßstab für das „Einfügen“ nach § 34 BauGB sind u.a. das Grundstück Fl.Nr. 28, Meiling, der „Sepperlwirt“ und das Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf dem Baugrundstück Fl.Nr.4 selbst, als größte Gebäude im Dorf, heranzuziehen.

Der „Sepperlwirt“ weist straßenseitig eine Wandhöhe von 7,50 m auf, bei drei Vollgeschossen und  Gebäudemaßen von 32,00m x 20,865 m. Der Bruttorauminhalt beträgt 4.743,69 m³. Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf Fl.Nr.4 weist Gebäudemaße von 34,00 m x 16,00 m auf, bei einer Wandhöhe von ca. 5,64 m straßenseitig auf. Damit bestehen vergleichbare Baukörper bereits in der prägenden Umgebung.

Für die sechs Wohnungen sind nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld 9 Stellplätze erforderlich. Diese werden auf dem Grundstück als teilweise offene Stellplätze, und teilweise in einem Carport belegende Stellplätze zur Verfügung gestellt. Der Carport mit einer Anzahl von 3 Stellplätzen und den Maßen von ca. 9,00 m x 6,00 m befindet sich ca. 15,00 Meter von der Straßenbegrenzungslinie entfernt. 

Anlagen:

-        Lageplan Bestand M 1:1000
-        Lageplan Bauantrag M 1:1000
-        Grundrisse, Ansichten, Schnitt

Datenstand vom 13.05.2015 12:04 Uhr