Bebauungspläne "Roseggerstraße -Teil 1" und "Roseggerstraße - Teil 2", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 5

Sach- und Rechtslage

In der letzten Gemeinderatssitzung am 19.05.2015 wurden die Ergebnisse der städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße vorgestellt. Das Gremium hat sich im Anschluss daran für die Überplanung des Bereichs Roseggerstraße durch einen neu aufzustellenden Bebauungsplan entschieden. Aufgrund der planerisch und städtebaulich unterschiedlich zu bewertenden Teilbereiche soll dieser in drei verschiedene Abschnitte aufgeteilt und in separaten Verfahren abgehandelt werden (siehe hierzu die Anlage „Gesamtübersicht“). Dadurch soll insbesondere die Umsetzung und die Verfahrenszeit verkürzt sowie der unterschiedlichen Dringlichkeit der Überplanung Rechnung getragen werden.

Aufgrund des aktuellen Handlungsbedarfs für die Teilbereiche 1 und 2 sollen zuerst die Bebauungspläne „Roseggerstraße – Teil 1“ und „Roseggerstraße – Teil 2“ in separaten Verfahren aufgestellt werden. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den nördlich der Roseggerstraße am Ortsrand befindlichen Teilabschnitt 3 ist infolge der geringen Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Roseggerstraße – Teil 1“ und „Roseggerstraße – Teil 2“ sind den Anlagen „Geltungsbereich Teil 1“ bzw. „Geltungsbereich Teil 2“ zu entnehmen.

Wesentliches Ziel der Bebauungspläne ist eine abschnittsweise Neuüberplanung des gesamten Bereichs Roseggerstraße, um an dieser Stelle eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Die bisher an dieser Stelle geltenden, aber nur mehr eingeschränkt vollziehbaren Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren sind zu großen Teilen überholt, lückenhaft und weichen vom tatsächlichen baulichen Bestand ab. Sie werden zukünftig durch die neu aufzustellenden Bebauungspläne vollständig ersetzt. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.    

Die Bebauungspläne können im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden („Bebauungsplan der Innenentwicklung“).

Anlagen:
-        Gesamtübersicht
-        Geltungsbereich Teil 1
-        Geltungsbereich Teil 2

Beschluss

I.        Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 1“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage „Geltungsbereich Teil 1“ dargestellten Bereich.  

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Höhenaufmaß usw.) einzuholen.

Ja:                20
Nein:                  0






II.        Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage „Geltungsbereich Teil 2“ dargestellten Bereich.  

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Höhenaufmaß usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2015 15:39 Uhr