1. Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz am Pilsensee" (Wasserwachtstation), Gemarkung Oberalting-Seefeld; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Wasserwachtstation am Pilsensee (ca. 40 m² großer Flachdachanbau sowie Ausbau des bestehenden Dachgeschosses). Mit dem Ausbau sollen dringend benötigte zusätzliche Räumlichkeiten für die Wasserwacht-Ortsgruppe Pilsensee bereitgestellt werden (u.a. größerer Lagerraum für Gerätschaften und Schutzausrüstung, Umkleideräume, Jugend- und Sozialraum).
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 24.03.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 13.04.2015 bis zum 13.05.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.04.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 13.05.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 30.06.2015). Die Abwägung vom 30.06.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 30.06.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation)
ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr