Erstellung eines Nahwärmenetzes;
Gründungsbeschluss für eine Netzbetreiber-Gesellschaft und Beteiligung der Gemeinde Seefeld am Stammkapital der Gesellschaft
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In den vergangenen Monaten wurde in einem Projektteam in mehreren Treffen die ökologische und ökonomische Realisierbarkeit eines Wärmenetzes in Seefeld geprüft. Untersucht wurde ein Wärmenetz mit den Gebäuden Klinik Seefeld, Schwesternwohnheim, Seniorenstift, geplantes Seniorenheim, Schule und Technologiepark.
Teilnehmer der Projektrunden waren: Bürgermeister Wolfram Gum, die Vorsitzenden der Fraktionen, Vertreter aus der Verwaltung, Peter Schlecht GmbH, Klinik Seefeld und Energiegenossenschaft Fünfseenland eG. Die fachliche Begleitung und Moderation wurde durch die K.GREENTECH GmbH vorgenommen.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch die vorhandenen Sondernutzer sowie durch das Netz mit begrenzter räumlicher Ausdehnung sehr günstige energetische Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb vorliegen. Der Standort der Heizzentrale (Biomasseheizwerk) ist bei der Peter Schlecht GmbH vorgesehen, welche plant diese Investition selbst zu tragen. Für die Klink Seefeld soll aus Redundanzgründen ein BHKW errichtet werden, welches beispielsweise über ein Contracting-Modell betrieben werden kann. Für das Nahwärmenetz ist eine Investitionspartnerschaft aus Gemeinde Seefeld, Energiegenossenschaft Fünfseenland eG und Peter Schlecht GmbH vorgesehen.
Anhang: Zusammenfassung der Projektrunde vom 16.06.2015
Sitzungsverlauf
Nach kurzer Diskussion wird ein modifizierter Beschluss gefasst.
Beschluss
a) Der Gemeinderat stimmt der Gründung einer Wärmenetz-Betreibergesellschaft mit der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG, Starnberg, als Mehrheitsgesellschafter sowie der Peter Schlecht GmbH Seefeld, als weiterem Gesellschafter grundsätzlich zu. Rechtsform und Stammkapital werden in den nächsten Wochen sachlich erarbeitet und begründet. Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Vorlage der Projektierungsergebnisse, der Wirtschaftlichkeitsberechnungen und der Gesellschaftsverträge.
b) Die Gemeinde unterstützt die Gründung einer Vorgesellschaft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr