Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Bauausschusses, 21.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bebaute Grundstück mit einer Fläche von 842 m² ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „Ortsmitte Teil Südwest“ als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
Derzeit ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus mit einer Bebauung UG, EG (ein Vollgeschoss) bebaut. Das Dach ist als Satteldach mit 17 Grad Dachneigung gestaltet. Die Baugenehmigung datiert vom 01.08.1962.
Mit Beschluss vom 16.12.2014 hatte der Bauausschuss dem Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 05.11.2014 zur Aufstockung zugestimmt. Das Einvernehmen zur erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Neufestsetzung des Bezugspunktes für die Wandhöhe wurde erteilt. Das Landratsamt Starnberg hat den Vorbescheid am 23.01.2015 genehmigt, Az. 40 V-2015-6-14.
Der nunmehr vorliegende Bauantrag beinhaltet neben der Aufstockung, die Errichtung von zwei Balkonen, die Errichtung eines Zwerchgiebels, den Abbruch der bestehenden Garage und den Neubau eines Carports mit anschließender Pergola, welche zugleich den neuen Hauseingang überdacht.
Der Bauantrag sieht die Aufstockung des bestehenden Gebäudes vor. Es entsteht eine Bebauung mit UG, EG, DG (zwei Vollgeschosse). Die Wandhöhe von 6,50 m wird eingehalten unter Zugrundelegung des neuen Bezugspunktes an der Nordwestecke des Bestandsgebäudes. Die Geschossigkeit ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die Ausmaße des Gebäudes bleiben unverändert mit 10,47 m x 11,44 m. Die Balkone sind im Südwesten straßenseitig mit 3,60 m x 0,80 m und im Nordwesten zum Garten mit 6,65 m x 1,50 m geplant. Die GRZ für das Haus erhöht sich hierdurch leicht auf 0,15; die Festsetzung des Bebauungsplans mit 0,20 wird eingehalten. Der Neubau von Carport und Pergola erfolgt an der nordwestlichen Seite. Der Carport ersetzt die abzubrechende Garage. Die GRZ beträgt mit den hinzuzurechnenden Carport und Pergola und Zufahrt 0,20; der Bebauungsplan lässt 0,40 zu.
Das Dach wird als Satteldach mit 35 Grad Dachneigung ausgebildet nach den Festsetzungen des Bebauungsplans. Zusätzlich ist auf der südwestlichen Traufseite ein Zwerchgiebel mit Ausmaßen 4,10 m Breite geplant. Die Festsetzungen des Bebauungsplans für Dachaufbauten werden eingehalten.
Anlagen
- Lageplan Bestand (M 1:1000)
- Lageplan zum Bauantrag (M 1:1000)
- Ansichten, Grundrisse, Schnitt
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom18.06.2015 wird befürwortet.
Auf die mit Bescheid des Landratsamt Starnberg vom 23.01.2015, , Az. 40 V-2015-6-14, erteilte Befreiung gem. § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich Festsetzung 3.2 des Bebauungsplans „Ortsmitte Teil Südwest“ wird verwiesen.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom18.06.2015 wird befürwortet.
Auf die mit Bescheid des Landratsamt Starnberg vom 23.01.2015, , Az. 40 V-2015-6-14, erteilte Befreiung gem. § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich Festsetzung 3.2 des Bebauungsplans „Ortsmitte Teil Südwest“ wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Betreffend dem nichtöffentlichen TOP 1 (BV Dipplich) der Ladung wurde die Öffentlichkeit hergestellt. Einwendungen seitens des Gemeinderates wurden nicht erhoben.
TOP 1 aus der nichtöffentlichen Sitzung wurde somit als TOP 1 der öffentlichen Sitzung behandelt.
Datenstand vom 03.12.2015 10:34 Uhr