Neuabschluß des Konzessionsvertrages Gas
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Ferienausschusses, 25.08.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ferienausschuss | Sitzung des Ferienausschusses | 25.08.2015 | ö | 2 |
Sach- und Rechtslage
§ 46 EnWG verpflichtet die Gemeinden dazu, Energieversorgern die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dafür werden Wegenutzungsverträge, auch Konzessionsverträge genannt, abgeschlossen. Spätestens 2 Jahre vor deren Auslaufen muss die Gemeinde das Ende öffentlich bekannt machen (§ 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG).
In der Gemeinde Seefeld läuft der Gas-Konzessionsvertrag mit der Energie Südbayern GmbH am 15.09.2016 aus. Am 18.08.2014 wurde das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit einer Bewerbungsfrist von 3 Monaten im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht (§ 46 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EnWG). Nach Ablauf der Bewerbungsfrist im November 2014 gab es mit der Energie Südbayern GmbH nur einen Bewerber.
Der Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren - optional kann nach 10 oder 15 Jahren vorzeitig gekündigt werden (§ 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG) - ist somit mit der Energie Südbayern GmbH abzuschließen.
Der Bayerische Gemeindetag stellt einen Musterkonzessionsvertrag zur Verfügung, der von der Verwaltung an die Bedürfnisse der Gemeinde Seefeld angepasst wurde.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0