1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportplatz", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Midcourt-Tennisplatzes bzw. Multifunktionsplatzes für Kinder und Jugendliche im Bereich der Tennissportanlage am Jahnweg in Oberalting.
Der Entwurf wurde durch den Gemeinderat am 21.07.2015 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 06.08.2015 bis zum 08.09.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.07.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 08.09.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Im Zuge der Auslegung wurde von Seiten des Landratsamtes Starnberg, Kreisbauamt, empfohlen, vom vereinfachten Verfahren ins reguläre Bebauungsplanverfahren umzusteigen und die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erneut durchzuführen, da trotz der geringfügigen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sein könnten und somit das vereinfachte Verfahren ausgeschlossen sei. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich sowohl inhaltlich als auch flächenmäßig bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung um eine Umplanung minderen Gewichts, die eine wesentliche Änderung des planerischen Grundgedankens und des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts nicht erkennen lässt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird jedoch empfohlen, der Anregung des Landratsamtes zu folgen und in das reguläre Bebauungsplanverfahren zu wechseln.
Beschluss
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ wird nicht mehr im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, sondern im regulären Bebauungsplanverfahren fortgesetzt.
2. Die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 06.10.2015). Die Abwägung vom 06.10.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ mit den unter 2. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 06.10.2015, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.10.2015 14:27 Uhr