Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Inning: 1. Änderung des Bebauungsplanes Buch Nr. 6 "Östlich des Ammerseeufers"; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 28.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Buch Nr. 6 „Östlich des Ammerseeufers“ zwischen Schloßstraße, Hangweg und An der Seeleite im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (1. Änderung).
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Erhöhung der Bebaubarkeit von zwei größeren Ufergrundstücken im Bereich An der Seeleite im Ortsteil Buch. Im Sinne der Nachverdichtung soll die maximale Grundfläche der einzelnen Baufelder angehoben sowie teilweise eine Vergrößerung bzw. Neuausweisung von Baufeldern vorgenommen werden.
Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.09.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning eingesehen werden.
Beschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Buch Nr. 6 „Östlich des Ammerseeufers“ der Gemeinde Inning wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.10.2015 14:27 Uhr