Bauantrag: Errichtung eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten, 2 Garagen,2 Carportplätzen und 2 Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.521/28, Nähe Inninger Str.;Bauantrag-Nr.:43/2015; Bauherr: Secondopiano KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bauausschusses, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.10.2015 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der zum Beschluss vorliegende Bauantrag wurde bereits zwei Mal vom Bauschuss abgelehnt.

Der Bauantrag -Bauten-Verzeichnis–Nr. 81 /2014- wurde mit Beschluss vom 10.02.2015 abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit einer Wandhöhe im Südosten des Gebäudes von max. 12, 44 m, auf dem stark hängigen Grundstück begründet, die sich nach § 34 BauGB nicht einfügt. Die Wandhöhen resultierten aus der Planung  des Bauvorhabens mit 3 Vollgeschossen und einem Pultdach.

Der Bauantrag -Bauten-Verzeichnis–Nr. 19/2015- wurde mit Beschluss vom 30.06.2015 ebenfalls abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit einer Wandhöhe im Südosten von max. 8,61 m und einer als Zugang am Wohngebäude geplanten Außentreppe  begründet, die nach Ansicht des Bauauschusses Gesichtspunkten des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit im Winter bei Frost und Glätte widerspricht und verunstaltend wirkt.  Der Bauantrag beinhaltete bereits eine Reduzierung auf 2 Vollgeschosse und die Errichtung eines Satteldachs mit 38 Grad Dachneigung.

Nach erneuter Rücksprache mit dem Landratsamt wird nunmehr folgender Bauantrag
-Bauten-Verzeichnis–Nr. 43/2015- dem Bauauschuss zur Entscheidung vorgelegt:

Das Bauvorhaben ist in den Abmessungen des Doppelhauses, GR, GF, und Bruttorauminhalt mit 3 Vollgeschossen unverändert. Auch die Wohnfläche und der Stellplatzbedarf bleiben unverändert.

Die Wandhöhe wurde aufgrund der Vorgaben des Landratsamts in Starnberg im Südosten des Gebäudes auf max. 7,98 m reduziert. Dazu wurden die Flügeltüren am tiefsten Punkt im Südosten durch drei getrennte Fenster 1,00 m x 0,90m ersetzt. Das Gelände wird angefüllt unmittelbar bis unter die Fenster und die entstehende Wandhöhe hierdurch reduziert. Im UG entsteht damit ein Arbeitsraum anstelle eines Kinderzimmers mit Austritt ins Freie.

Die Außentreppe bleibt im Übrigen unverändert bestehen.


Anlagen:

-        Lageplan Bestand
-        Lageplan Bauantrag
-        Grundrisse, Ansichten und Schnitte

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung 08.10.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass die geplante Außentreppe Gesichtspunkten des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit im Winter bei Frost und Glätte widerspricht.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung 08.10.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass die geplante Außentreppe Gesichtspunkten des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit im Winter bei Frost und Glätte widerspricht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Der Bauausschuss der Gemeinde Seefeld erteilt das gemeindliche Einvernehmen nicht. Nach Feststellung, dass die Außentreppe in den Eingabeplänen nicht geändert wurde, ist der Bauausschuss der Ansicht, dass die Außentreppe auch weiterhin eine verunstaltende Wirkung hat. Die Verwaltung der Gemeinde wird beauftragt, die Möglichkeiten des Erlasses einer Veränderungssperre zu prüfen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Gespräch mit dem Landratsamt Starnberg darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Seefeld im Falle der Ersetzung des Einvernehmens eine Überprüfung der Entscheidung im Rechtsweg anstreben muss.

Datenstand vom 03.12.2015 10:35 Uhr