Bauvorhaben: Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport (4 Stellplätze); Bauort: Fl.Nr.470/24, Wörthseestraße, Hechendorf; Bauherr Dirrheimer, Dr. Angela und Dr. Manfred; Bauantrag-Nr. 44/2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bauausschusses, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.10.2015 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück mit einer Größe von 1.820m² ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „reines Wohngebiet, stark durchgrünt“ für den östlichen Grundstücksbereich dargestellt. Der westliche Grundstücksbereich am See liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „ Wörthseeufer“ und ist als „ private Grünfläche“ festgesetzt. Zudem liegt dieser Grundstücksteil im Landschaftsschutzgebiet. Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens auf dem östlichen, zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksbereich beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Es liegen zwei genehmigte Bauantragsbescheide für das Grundstück vor:

  1. Bescheid vom 17.02.2012, Az.: 40-B-2011-77-14
  2. Bescheid vom 03.06.2015, Az.: 40-B2014-739-14

Die vorliegende Tektur nimmt im Wesentlichen den genehmigten Baubescheid vom 03.06.2014 inhaltlich auf und beinhaltet folgende Änderungen:

Das in den Hang geschobene UG wird in seinen Abmessungen auf 15,08 m x 16,21m (anstelle von 15,08 m x 13,13 m) erweitert. Hierdurch ergibt sich eine Vergrößerung der überbauten Grundfläche (GR) des Wohnhauses von 197,08 m² auf nunmehr 244,45 m². Mit dem Carport (66,50 m²) und der Zufahrt (33,00 m²) ergibt sich mithin eine GR von insgesamt 359,69 m². Die neue GRZ beträgt 0,19.

Im Vergleich zur letzten Genehmigung werden im UG zusätzlich ein Gästezimmer (17,01 m²), ein Bad (8,24 m²), ein Lager (8,43 m²) und ein Abstellraum (3,84 m²) geplant.

Die neue GF beträgt 359,69 (GFZ 0,329) und der Bruttorauminhalt 2.276,81 m³.

Das EG bleibt unverändert.

Das OG bleibt im Grundriss unverändert, anstelle der offenen Dachterrasse mit 53,19 m² (10,21 m x 5,12 m) ist jedoch eine baulich geschlossene Lounge als zusätzlicher Wohnraum geplant.

Es bleibt damit bei drei Vollgeschossen wie im Genehmigungsbescheid vom 03.06.2015. Insbesondre bleiben die Wandhöhen unverändert zum vorgenannten Genehmigungsbescheid. Der Tekturantrag behält die genehmigte seeseitige Wandhöhe von 10,15 m unverändert bei. Er bleibt damit um ein Geschoss hinter dem benachbarten Grundstück Fl.Nr.470/23 zurück (vgl. Anlage).

Der Freiflächengestaltungsplan weist eine leicht veränderte Gestaltung der Gartenplanung im Bereich des Landschaftsschutzgebietes auf dem westlichen Grundstücksteil auf. Ein Nachweis für den Bestand eines Steges und eines Vorplatzes zum Bootshaus wurde nicht beigebracht.


Anlagen:

  • Lageplan Bestand
  • Lageplan Bauantrag
  • Grundrisse, Ansichten Schnitte
  • Übersichtsplan Höhenentwicklung und Vergleich mit Nachbarn

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 09.10.2015 wird gem.§ 34 BauGB befürwortet.

Hinsichtlich des Freiflächengestaltungsplans, insbesondere bzgl. des Teils, der im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und des Fachbereichs Wasserrecht zu entscheiden.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 09.10.2015 wird gem.§ 34 BauGB befürwortet.

Hinsichtlich des Freiflächengestaltungsplans, insbesondere bzgl. des Teils, der im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und des Fachbereichs Wasserrecht zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.12.2015 10:35 Uhr