Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung; Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen.

Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen). Ferner soll die auf Gut Delling teilweise noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung der Stadt München zum Zwecke einer vollständigen Funktionstrennung komplett ausgelagert und im Bereich der benachbarten Landwirtschaftsanlagen der Stadt München neu angeordnet werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 19.05.2015 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 08.06.2015 bis zum 10.07.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.06.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 10.07.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Sitzungsverlauf

Hinsichtlich der Frage, ob die Stellplatzflächen südlich von Gut Delling als baumüberstandener Parkplatz (Variante 1) oder als mit PV-Modulen überdachter Parkplatz (Variante 2) festgesetzt werden sollen, beschließt der Gemeinderat einstimmig, beide Varianten alternativ zuzulassen.

In Bezug auf die Oberflächenwasserbeseitigung im Bereich des Parkplatzes ergeht aus dem Gremium nochmals der Hinweis, dass eine Überprüfung stattfinden muss, ob eine Vorreinigung des Oberflächenwassers (z.B. Ölabscheider) vor Einleitung in den Regenwasserkanal erforderlich ist. Da es sich um eine technische Detailregelung handelt, wird diese Vorgabe in den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen. Darüber hinaus wird dies auch im Rahmen des parallel stattfindenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens überprüft.

Zur Stellungnahme der Stadt München (TÖB Nr. 9) erfolgt unter Pkt. 2 (Bereich D) keine Abwägung, da hier zuerst eine Klärung mit dem Einwender erfolgen soll, ob und inwiefern eine Überdachung der Schüttgosse tatsächlich erforderlich ist bzw. wie diese optisch gefälliger gestaltet werden könnte. Die Abwägung wird in eine der nächsten GR-Sitzungen ergänzt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird somit vertagt.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.11.2015). Die Abwägung vom 17.11.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Eine Ergänzung der noch offenen Abwägungspunkte erfolgt in eine der nächsten GR-Sitzungen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Striegl vorübergehend abwesend

Datenstand vom 09.12.2015 15:49 Uhr