11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling); Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen). Ferner soll die auf Gut Delling teilweise noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung der Stadt München zum Zwecke einer vollständigen Funktionstrennung komplett ausgelagert und im Bereich der benachbarten Landwirtschaftsanlagen der Stadt München neu angeordnet werden.

Der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 19.05.2015 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 08.06.2015 bis zum 10.07.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.06.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 10.07.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.11.2015). Die Abwägung vom 17.11.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 17.11.2015 auszufertigen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2015 15:49 Uhr