Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen insbesondere folgende Planungsziele verfolgt und gesichert werden:
-        Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Richtung Osten (Erweiterungsflächen Bauhof, gewerbliche Bau- und Erweiterungsflächen für ortsansässige Unternehmen),
-        planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Anbindung zwischen „Meilinger Weg“ und „Am Gewerbepark“,
-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Sozialwohnungen durch den Zweckverband Wohnen (Flurstück 427/3),
-        Zusammenfassung der bislang für den Bereich geltenden Bebauungsplansatzungen in einen neuen Gesamtbebauungsplan.

Für die planungsrechtliche Sicherung der Bebauung auf dem Flurstück 427/3 (Zweckverband Wohnen) muss der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig vergrößert werden.

Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die gewerblichen Erweiterungsflächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.  

Der Planentwurf wird vom beauftragten Planungsbüro in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Hesselberger und Frau Treiber erläutern den Vorentwurf des Bebauungsplanes und den dazugehörenden Grünordnungsplan.
Es wird vorgeschlagen, anstelle des Grünzuges zwischen Bauraum 6 und 7, hinführend zu Bauraum 6a, eine Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen. Die Eigentümer der an den Bauraum 6a angrenzenden Grundstücke im bestehenden Gewerbegebiet, haben beide ihr Interesse zur Erweiterung ihrer bestehenden Grundstücke mit dem Baufeld 6a bekundet.

Beschluss

1.        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ wird um die Grundstücke Flur Nr. 427/3 und 427/8 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 424/8, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld, vergrößert.

2.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ in der Fassung vom 19.04.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr