Das Grundstück Fl.Nr.69/5 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 608 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt.
In der Sitzung des Bauauschusses von 16.02.2016 wurde mit dem Bauvorhaben Hartmann die erste Doppelhaushälfte behandelt und das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die Eingabeplanung zum Bauvorhaben ist in Anlage beigefügt (Anlage Eingabepläne BV Hartmann).
Der Bauwerber plant die Errichtung einer Doppelhaushälfte in einer Bebauung UG, EG, OG, D (2 Vollgeschosse). Die Doppelhaushälfte schließt sich an das BV Hartmann an und „bildet dann ein Eck aus“. Die Ausmaße betragen 4,25 m zuzüglich 7,79 m in der Länge x 7,25 m in der Breite. Die GR errechnet sich mit 92,82 m² bei einer geplanten Grundstücksgröße von 387,06 m², im Falle einer späteren Realteilung entsprechend der Miteigentumsanteile am Grundstück. Die GRZ beträgt nach § 19 Abs.4 BauNVO mit Zufahrten und Stellplätzen 0,43, und bleibt damit geringfügig hinter dem Bauvorhaben Hartmann mit 0,48 zurück. Die Firsthöhe des Satteldachteils beträgt 9,19 m bezogen auf Oberkante Fertigfußboden. Wegen der abfallenden Grundstückstopografie bleibt der Bauwerber ca. 0,75 m hinter dem Bauvorhaben Hartmann zurück.
Die Wandhöhe beträgt bergseitig am Satteldachteil 5,40 m bzw. 5,88 m und beim Flachdachteil 5,19 m bzw. 7,20 m (Nordwestansicht). Talseitig ergibt sich am Satteldachteil eine Wandhöhe 7,67 m, wobei der Satteldachteil zurückversetzt ist um 3,10 m, so dass als sichtbar Wandhöhe vorrangig die Kante des Flachdachs mit einer Wandhöhe von 7,37 m in Erscheinung tritt. Weiterhin zu berücksichtigen ist die stark hanglastige Grundstückssituation mit einer Höhendifferenz von 2,00 m, wie in der Ansicht Südwest zu erkennen. Abgrabungen sind bis 0,75 m geplant, um eine ausgeglichene Grundstückssituation zu erreichen.
Die Abstandsfächen nach Art. 6 BayBO sind eingehalten.
Es werden zwei Stellplätze neu errichtet. Die Anforderungen der Stellplatzsatzung sind damit erfüllt.
Anlagen:
- Lageplan
- Grundrisse, Ansichten und Schnitt
- 3-D Darstellung
- Anschreiben Herr Hahn
- Eingabepläne BV Hartmann